Bauplanung / Baugenehmigung
Wendemöglichkeit für feuerwehr auch bei einfamilienhaus nötig?
wir möchten gern ein grundstück kaufen das mitten in ort ist und am ende einer sackgasse liegt...dort befindet sich bereits ein hydrant. vor einigen jahren wurde auf das grunstück schon mal ein bauantrag gestellt aber mit einem mehrfamilien haus gleich vorn an der grundstücksgrenze und im hinteren bereich noch ein einfamilen haus. dieser antrag wurde mit auflagen versehen wozu auch die herrichtung einer wendermöglichkeit für fahrzeige der feuerwehr gehörte...kann uns das auch für zwei einfamilien häuser passieren..das amt gibt uns keine richtige auskunft. wobei da schon einige häuser stehen und da würde jetzt auch keine feuerwehr rankommen.
Hallo, meist sind Wendehammer bzw. Wendmöglichkeiten im Bebauungsplan vorgesehen. Wenn es momentan eine Sackgasse ist, kann es sein, dass die Straße irgendwann weitergebaut wird? Ist "am Ende einer Sackgasse" links/rechts oder stirnseitig?
Es geht ja nicht nur um die Feuerwehr sondern um alle Sonderfahrzeuge wie Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr oder Schneepflug. Die Wendemöglichkeit auf die Anlieger/Bauherren ab zu wälzen ist komisch. Was meinen Sie, wie groß das Teil wird !sackgasse... danke für die schnelle antwort!!!...ja momentan ist da eine sackgasse...die müllabfuhr fähr rückwärts an die anliegenden häuser..aber wenn das was passiert kann die feuerwehr oder wer auch immer jetzt schon nicht wenden bzw. nur über das wunschgrundstück und das hat der eigentümer mit einbetonierten bollern gesichert...also alles sehr komisch...ja die kosten wäre der horror...
mfg Rk
Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.
