Brüstungshöhe Brandenburg Also folgende Situation: Ok FF ...
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Brüstungshöhe Brandenburg Also folgende Situation: Ok FF ...
Brüstungshöhe Brandenburg Also folgende Situation: Ok FF Brüstungshöhe Brandenburg
Also folgende Situation: Ok FF bis Oberkante feststehender Teil des Fensterrahmens =
80 cm. Wandstärke insgesamt 34 cm. Nach § 33 (3) kann ich ja durch geeignete technische Einrichtungen oder die Tiefe der Brüstung eine geringere Höhe beantragen. Im Kommentar steht in den Erläuterungen, dass "z.B. eine Absenkung um 10 cm vertretbar ist, wenn die Brüstungstiefe gegenüber der normalen Umwehrungsstärke um weitere 20 cm verstärkt wird". Ich würde z.B. das Fensterbrett innen 20 cm in den Raum ragen lassen. Ich überlege nur, da die 10 cm feststehender Teil des Fensterrahmens ja dann erst darüber kommen, ob das richtig ist. Besonders frage ich mich, ob die Höhe 70 cm + Stärke des Fensterbrettes noch für Kinder zugelassen ist. Die könnten da ja draufklettern. Können sie bei realen 90 cm zwar auch, aber trotzdem kann ich doch nicht die Brüstungshöhe beliebig absenken? Kennt jemand den renzwert oder wo das steht?
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Die Fensterbankhöhe wird gemessen ...
von Oberkante betretbarer Innenfensterbank und nicht von OKFFAbk.. Bei der Anrechenbarkeit von Fensterbanktiefen handelt es sich um eine Kannbestimmung, die der Zustimmung des Bauamtes bedarf. Eine solche Anrechnung erfolgt nur für konstruktive Tiefen im Brüstungsbereich, also wenn eine massive (dicke Brüstung) vorhanden ist, auf die man sich bäuchlings drauflegen kann, ohne außen Übergewicht zu bekommen. Bei ihrem Fall zieht das alles nicht. Wenn da sogar eine betretbare Innenfensterbank vorhanden ist, dann werden Sie (bei aufmerksamem BA) um den Einbau einer zusätzlichen Umwehrung auf Höhe 90 cm vermutlich nicht drum rum kommen.