Kellertreppe
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kellertreppe

Hallo,

vielleicht kann jemand helfen. Wir haben einen Hausbauvertrag abgeschlossen und unterschrieben. In dem Vertrag ist eine Kellerraumerhöhung enthalten. Nach Abschluss des Vertrages hat der Architekt festgestellt, das die Kellertreppe, bedingt durch die Kellerraumerhöhung 2 Stufen mehr benötigt. Die Kellertreppe hatten wir als Extra gekauft, zusätzlich diese noch in WU Bauweise. Nun kommt der Hausbauer und will die Erhöhung nebst WU extra (mehr als 2.000 EUR) bezahlt haben. Ist das üblich das nach dem Vertrag nochmals die Hand aufhalten kann? Was denkt Ihr?

Viele Grüße

  • Name:
  • Guenni
  1. Also

    soll der Keller nicht höher werden, sondern bei gleicher Höhenlage der Kellerdecke ca. 2 Stufen tiefer ins Erdreich gehen. Für die größere Raumhöhe des Kellers gab es schon einen Mehrpreis? Wieviel? Darin sollten doch eigentlich alle Anpassungen enthalten sein. Wieso will die Firma zusätzlich für die um 2 Stufen längere Außentreppe jetzt einen weiteren Aufpreis? Kommt Sie morgen dann auch mit einem weiteren Aufpreis für die Innentreppe?
  2. Hallo, vielen Dank für die Antwort ...

    Foto von wiki

    Hallo, vielen Dank für die Antwort Es ist nicht ganz so einfach zu erklären. Ich versuche es mal. Den Keller gibt es Standard WU Bauweise in 2,27 lichte Höhe. Das war uns zu wenig, also haben wir auf 2,40 lichte Höhe dazugekauft. Da fingen die Streitigkeiten an. Wir verstehen lichte Höhe als die fertige Höhe, der Bauträger als Rohbau Höhe. Er hat uns dann aus "Kulanz" die Rohbauhöhe in tatsächliche 2,40 geändert. Preis knapp 1900,- €. So wurde dann auch der Vertrag geschlossen. Die Kellertreppe wurde auch in den Vertrag übernommen, Kostenpunkt bei Vertragsabschluss insgesamt ca. 7200 für 12 Stufen in WU. Nachdem nun der Architekt die Feinplanung fertiggestellt hat, kamen diese 2 extra Stufen raus wofür der Bauträger mehr als 2000 € extra haben will. Gerechtfertigt?

    Viele Grüße Günni

  3. Streit vorprogrammiert

    Treppe ist mit 12 Stufen klar beschrieben. Dass diese 12 Stufen bei Kellererhöhung nicht ausreichen hätte der Bauunternehmer sofort erkennen müssen, dazu braucht es keine "Feinplanung".

    Aber: Vertraglich habt ihr nur die Erhöhung der lichten Höhe Keller nachbestellt und berechnet bekommen.

    Treppenveränderung nötig, aber (noch) nicht bestellt. Die 2.000,- € für 2 Stufen erscheinen mir üppig.

    Was ist das für eine Treppe (Material/Ausführung)?

    • Name:
    • M.P.
  4. Hallo, die Treppe soll mit Ortbeton in ...

    Hallo, die Treppe soll mit Ortbeton in Hallo,

    die Treppe soll mit Ortbeton in WU Bauweise erstellt werden. Ich finde auch das es es nicht angehen kann, nach Vertragsabschluss die Hand aufzuhalten für Dinge die der Bauunternehmer hätte erkennen müssen. Es ist doch sein Fehler wenn er pauschal was anbietet, auch eine Kellerraumerhöhung anbietet und dabei die Kelleraußentreppe vergisst. Das ist meine Sichtweise als Laie und Käufer. Daher habe ich mal in die Expertenrunde gefragt.

    Viele Grüße Günni


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