Bauplanung / Baugenehmigung

Gartenhäuschen Auserhalb der Ortschaft?

Hallo!
Wollen ein Gartenhäuschen 3,50 x 3,00 m auf unserem Grundstück außer Orts bauen (Bayern). Auf dem Grundstück bauen wir Obst und Kartoffeln für den Eigengebrauch an. Wollen das Häuschen zur Unterstellen von Geräten für die Bewirtschaftung des Ackers benützen. Habe ein schreiben von Landratsamt bekommen das ich nicht die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 für so ein Häuschen habe. Meine Frage weiß einer wie groß die Anbaufläche sein muss?
Wir zahlen auch jedes Jahr in die Landwirtschaftliche Alterskasse ein. Habe im BayBoA Art. 57 gelesen das Gebäude bis zu 75m² im außen Bereich verfahrensfrei (Genehmiguns frei) ist. Im Ort stehen viele Hallen die auch nur von kleine Landwirte sind. Haben gedacht wir bauen ein schönes kleines Häuschen das auch noch gut ausschaut geht aber mal wieder nicht. Wenn man einen alten Wohnwagen oder alten Blechcontainer hinstellt das dürfde man dann wohl wieder. Schaut halt nicht so schön aus. *grins*

Dann noch eine Frage darf man einen Obstacker einzäunen wenn einem alles gestohlen wird?
Kann man da etwas machen oder gibt es einen andere möglichkeit?

Schon mal Danke für die Antworten.

Name:

  • Anja

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