Bauplanung / Baugenehmigung
Grenzgarage an zwei Grundstücken
Hallo mein Nachbar hat an unsere Grenze und an die vom Nachbar direkt auf die Grenze eine Garage gestellt. Laut HBO von heute zulässig. Wie ist der Fall wenn die Garage vor 2011 gestellt worden ist und er niemanden gefragt hat.
mfg brandner
Gegenfrage: Ist Ihnen erst heute aufgefallen, dass da zwei Garagen stehen und dass das früher nicht zulässig war? Warum haben die Nachbarn es erst geduldet? Warum kommen Sie mit Ihrer Beschwerde erst jetzt und nicht vor 2011? Dachten Sie, dass man den Schwarzbau ja später noch anzeigen könne, weil sowas i.d.R. nicht verjährt?
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Tja, dann war es früher vielleicht ein Schwarzbau, der durch die Änderung der HBO jetzt legalisiert wurde. Die Anzeige der Nachbarn bzw. der nachbarliche Ärger über die 2. Garage kommt zu spät. Heute einen Rückbau mit Verweis auf eine alte BO zu erwirken wird wohl nicht klappen. Das wird wohl allenfalls auf ein Ordnungsgeld hinauslaufen und auf die Auflage einen Lageplan inkl. 2.Garage einzureichen.
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Das wäre so meine Vermutung, aber fragen Sie mal im Bauamt nach.
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