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Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung nötig um Zustand wie genemigt herzustellen?

1960 wurde in NRW eine Grenzgarage genehmigt, gleichzeitig die Grenzgarage des Nachbarn. Beide Garage bilden einen Baukörper und schliessen mit gleichhohem Flachdach ab. Die Nachbargarage ist unterkellert mit vier sehr grossen Fenstern. Gartenseitig ragt sie etwa 5,5 m über Gelände. Meine Garage wurde abweichend von der Baugenehmigung gebaut, ist nicht unterkellert und etwa 1,5 m niedriger. Benötige ich eine Baugenehmigung um das Dach auf die genehmigte Höhe zu erhöhen? Für den Abbruch der Betondecke?
Tom

  1. Schwarzbau

    Abweichend von der Baugenehmigung gebaut ist illegal. Baugenehmigung aus 1960 ist verjährt. Jede Veränderung bedeutet eine neue Baugenehmigung nach heutigem Recht. Es kann Ihnen passieren, dass die Garage abgerissen werden muss und ein Neubau unmöglich ist. Von der Baugenehmigung abzuweichen ist ein Risiko. Gruß

    Name:

    • Herr Kla-2930-Kir
  2. formal richtig - praktisch wichtig?

    formal richtig, die vorhandene Garage entspricht also nicht der damaligen Baugenehmigung. Stellt sich nur die Frage, ob die Rückbauanordnung tatsächlich das Mittel der Wahl ist, wenn das Bauamt von dem Fehler Wind bekommt. Was passiert mit solchen Bauten i.d.R.?
    Wenn dort grundsätzlich eine Garage dieser Art an diesem Ort erlaubt ist, dann müssten Sie Bestandspläne nachreichen. Es soll aber auch Leute geben, die ohne dass es einer merkt unter der Bezeichnung "Instandhaltungsmaßnahmen" nachträglich schnell den Bauzustand herstellen, der sowieso in der Bauakte steht. Darf halt nur keiner merken, dass Sie aus einem alten Verstoß und einem neuen Regelverstoß plötzlich wieder Regelkonformität basteln wollen. Sie können natürlich auch ganz offiziell beim Bauamt fragen, was die Ihnen erlauben oder vorschreiben.

  3. starkes Wort

    "Schwarzbau" ist schon ein starkes Wort. Immerhin haben die Nachbarn den unterkellerten Turm. Die einzige Abweichung ist, dass meine Garage niedriger ist also niedriger als die Nachbargarage, während die Baugenehmigung zwei gleichhohe Garagen vorsieht. Eine Höheneinmessung hat wohl nie stattgefunden.


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