Bauplanung / Baugenehmigung

Definition Nebengebäude und Auslegung?

Hallo Leute!

Ich habe folgende Fragen und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

1, Gilt ein Werkzeugabstellraum, SwimmingPool, Garage, Artelier, Büro, Technikgebäude als Nebengebäude? Wie groß dürfen die sein? Was ist die rechtliche Grundlage?
2, Darf man auf einer Garage eine Wohnfläche bauen?
3, Muss man bei einer Garage die 3m Abstand zum Nachbarn einhalten? Meines wissens ist eine Garage ein Nebengebäude und muss den Abstand nicht einhalten!?
4, Zählt das Nebengebäude, Terrasse und SwimmingPool als "bebaute Fläche"?
5, Nebengebäude darf 3 m hoch sein? Ab wo wird gemessen? Wenn ich Garage eingrabe und Gästezimmer darauf baue! Geht das?

Ich glaub ihr seht schon auf was ich hinaus will!
Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Name:

  • Jürgen
  1. Nebengebäude sind i.d.R. für eine Nebennutzung. ...

    ... Die genauen definitionen sind aber für die unterschiedlichen Regelungen z. T. abweichend. Ein Aufenthaltsraum (Wohnraum, Büro usw.) ist i.d.R. keine Nebennutzung. Man muss unterscheiden, für welche Vorschrift man welche Ausnahmeregelung anwenden möchte. Das kann nicht so einfach ausgelegt werden, dafür gibt es Fachleute, die sowas mal gelernt haben...

    Grundsätzlich könnte man auf alle Fragen ein "Ja, wenn" antworten...

    Regelungen zum Bauordnungsrecht sind je nach Bundesland unterschiedlich. Das Planungrecht ist oft über Bebauungspläne geregelt, die dort eigene Festlegungen enthalten. Die Rahmenbedingungen sind zu komplex um sie hier mal in nem 3-Zeiler zu erläutern... Die maßgeblichen Gesetzestexte haben mehrere Seiten, die zugehörigen Auslegungsfragen, Gerichtsurteile usw. füllen z. T. Bücher...

  2. Über welches Bundesland reden wir denn ...

    ... hier. Da gibst gewaltige Unterschiede zwischen den LBOs

  3. soll getrickst werden?

    Ein Werkzeugabstellraum ist eine Werkstatt und ist an der Grenze unzulässig, ebenso Atelier, Büro und Technikgebäude. Schlaumeier bauen in einen Werkzeugabstellraum sogar eine Heizung ein und behaupten, das Werkzeug wird nur gewärmt. Eine Garage darf an der Grenze stehen, Wohnräume darauf nicht. Bebaute Flächen sind alles außer Rasen und Blumenbeete, also auch Wege, Pool und Nebengebäude, ach übrigens: Blumenkübel und Blumenkästen werden von der bebauten Fläche nicht abgezogen. Gruß

    Name:

    • Herr Kla-2930-Kir
  4. So shlau waren viele andere vor Ihnen auch schon - lieber Fragesteller

    und sind damit gescheitert! Lassen Sie im gesetzlichen Rahmen planen, mit dem Rest fallen Sie spätestens bei der Bauabnahme auf die Nase, wenn klar wird, dass die vermeintliche Garage doch ein Kinderzimmer und der Abstellraum ein Gästeschlafzimmer geworden ist.

  5. Danke für eure Antworten! Ich wollte nur ...

    ... Danke für eure Antworten!
    Ich wollte nur wissen was für ein Spielraum mir das Gesetz gibt!
    Wenn ich statt einer Terrasse, weiße Kieselsteine verwende, wird mir dies dann auch als Weg und somit als bebaubare Fläche angerechnet?!? Das ist doch idiotisch! Das ein Werkzeugraum/Technikraum nicht an der Grundstücksgrenze hinter oder über der Garage stehen kann, hör ich auch das erste Mal! Kann mir jemand zum Gesetzestext verweisen? Wo finde ich Antworten bzw. wer kennt sich da am besten aus?
    Das Grundstück liegt in Gablitz/Wien-Umgebung, gilt dort was anderes?

    LG
    Jürgen


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