Bauplanung / Baugenehmigung

Guten Tag, weiß jemand bescheid über die ...

... Guten Tag,

weiß jemand bescheid über die Grenzbebauung in Bayern. Nachdem wir bereits auf der Gemeinde nachgefragt haben, was wir für den Bau eines Carports von ca. 7 auf 3 m beachten müssen, kam eine schockierende Nachricht:
1. auf die Grenze darf nicht gebaut werden ! (Nachbar wäre einverstanden)
2. Es wäre nicht zulässig, da die gesamte Grenzbebauung von 15 Meter vorgeschrieben sei. Stimmt das ? Unsere Garagen liegt mit 5 Meter an der Grenze zu Nachbars Garage + eine Gartenhütte die mit ca. 4x6 Meter an der Grenze liegt.

Im Endeffekt ist für uns der Bau eines Carports gescheitert, da mit diesen min. 3 Metern Abstand zur Grenze würden wir am Wohngebäude etliche Fenster verlieren.

Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit den Bau doch noch genehmigt zu bekommen.

Mfg

Name:

  • Sandra
  1. Bescheid weiß...

    da jeder Architekt und jeder Bauing. Zu finden über die AK Bayern bzw die Ing.-Kammer Bayern. Brauchen Sie sowieso, wenn die Nummer geht, für den Antrag, daher keine sinnlose Ausgabe.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten können Sie das Kennwort wiki oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.
  • Kennwort

Wie können wir Ihnen über dieses Forum hinaus helfen?
Zur Beurteilung der Situation vor Ort oder bei juristischen Fragen können oftmals nur Experten in Ihrer Nähe helfen. Unter 0800 723 536 71 (kostenfrei) nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich Sachverständige und/oder Juristen.