Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag Neubau Außenbereich NRW

Ich würde gerne mit meinem Verlobten ein Haus bauen, am liebsten auf dem Elterlichen Grundstück das bis jetzt noch als Ackerfläche dient. Bis jetzt ist dort das Wohnhaus meiner Eltern und direkt angebaut der Altbau meines Opas. Der Landwirschaftliche Betrieb wird als Haupterwerb geführt. Das neue Haus sollte ca 200 meter vom Wohnhaus meiner Eltern entfernt sein um etwas Privatsphäre zu schaffen aber auch weil es sonst nicht möglich ist da eine Scheune und ein Stall zu nahe an dem Elterlichen Wohnhaus sind. Ich habe noch eine Schwester die auch gerne dort bauen würde. Jetzt meine frage wie stehen die Chancen eine Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte (also für jeden eine) oder für ein Zweifamilienhaus zu bekommen. Ob einer von uns beiden den Landwirtschaftlichenbetrieb weiter führt ist nicht ganz klar aber wohl ehr nicht...

Falls man eine Baugenehmigung bekommen könnte wann muss man anfangen zu bauen bzw fertig sein, meine Schwester hat noch nicht allzuviel Geld um bald schon anzufangen aber in ein paar Jahren sieht es ganz anders aus.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Name:

  • Annika
  1. nicht so einfach

    es gibt grundsätzlich zwei Wege:

    • Erstens der Bau dient der Landwirtschaft. Da bereits ein sog. Austragshaus (Großeltern bzw Eltern) vorhanden ist, und die Betriebsnachfolge eher fraglich scheint, hab ich meine Zweifel ob das was wird. Wird mit 2 Wohneinheiten da nicht einfacher.
    • Die Gemeinde ist euch "wohlgesonnen" und schafft z. B. über eine Außenbereichssatzung (sog. Ortsabrundung) oder nen Bebauungsplan das notwendige Baurecht (wenn es ortsplanerisch und bez. anderer Belange da denkbar ist.)

    Eine Baugenehmigung gilt 4 Jahre, bis dahin sollte zumindest mit dem Bau begonnen werden. Sie kann aber grundsätzlich auch verlängert werden, wenn sich die Rechtsgrundlage nicht geändert hat.

  2. nehmen wir mal an...

    Nehmen wir mal an einer von uns beiden würde den betrieb weiter führen wenn die Eltern in Rente gehen bzw es nicht mehr alleine schaffen.da mab jetzt aber noch nicht absehen kann ob man in20jahren noch von der Landwirtschaft leben kann ,hätte es nachträglich Auswirkungen wenn man den betrieb doch nicht weiter führt oder nur kurz?

    annika

  3. die genauen Kriterien sind schwer festzuzurren... ...

    ... I.d.R. wir die
    Fachbehörde für Landwirtschaft eine Stellungnahme abgeben. Es sollte halt erkennbar sein, daß eine dauerhafte Fortführung beabsichtigt wird. Da kann z. B. eine entsprechende Ausbildung ein Punkt sein. In die Zukunft sehen können die auch nicht, aber wenn die Landwirtschaft zu offensichtlich nur der Baurechtsschaffung dient und nicht umgekehrt widerspricht dies eben dem Gesetz. Ein "Ich will vielleicht mal..." wird nicht reichen. ggf mal beim zuständigen Amt für Landwirtschaft nachfragen


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