Ist Baugenehmigung vaus DDR noch gültig
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ist Baugenehmigung vaus DDR noch gültig

Ich überlege einen Bau aus Zeiten der DDR fortzuführen, jedoch in abgeänderter Form. Meine Eltern hatten Anfang der 80er Jahre angefangen zu bauen. Mehr als zum Ausbau des Kellers ist es nie gekommen. Sie haben sich scheiden lassen und mein Vater ist inzwischen auch verstorben, so das ich diese Sachen geerbt habe. Der Keller wurde mit einem Dach versehen damit die Bausubstanz nicht geschädigt wird. Auf diese Dachfläche bezahle ich auch Abwasser. Nun ist es über 30 Jahre her und für mich stellt sich die Frage kann ich ohne weiteres den Bau fortsetzen. Ich überlege dabei, da es sich nur um eine Teilunterkellerung handelt erst einmal den Bau auf diesen Bereich zu beschränken, zudem sich hinter dem Keller sich noch ein Holzhaus von ca. 1930 steht, das dann eh erst abgerissen werden muss (war damals auch so vorgesehen).
  • Name:
  • Höhn
  1. untergegangen und verjährt

    Die DDR ist untergegangen und die Baugenehmigung ist verjährt. Es gelten die Baugesetze des Bundeslandes. Das bedeutet eine neue Baugenehmigung, Statik, Parkplätze, EnEVAbk. uvm auf neuestem Stand inkl. Prüfung des bestehenden Kellers. Und bei Außenbereich besteht keine Chance auf Genehmigung. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Ist Baugenehmigung aus DDR noch gültig

    Danke für die Antwort, möchte gerne noch mehrere Meinungen hören. Dazu Stelle ich noch ein paar Bilder ein.

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ist Baugenehmigung aus DDR noch gültig" auf die Frage "Ist Baugenehmigung vaus DDR noch gültig" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. noch ein Bild

     

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "noch ein Bild" auf die Frage "Ist Baugenehmigung vaus DDR noch gültig" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Höhn
  4. Nein, ganz so einfach sehe ich es nicht ...

    Nein, ganz so einfach sehe ich es nicht das ist eine Frage, wie sah das Recht der DDR aus? Und wenn, wie ist es nach dem Einigungsvertrag anzuwenden. Das gibt da ja noch so einiges, wie die Verordnung über Bevölkerungsbauwerke.

    Das ist was für nen Staatsrechtler in "Tateinheit" mit einem Verwaltungsrechtler ...

  5. Bevor

    "Meine Eltern hatten Anfang der 80er Jahre angefangen zu bauen. "

    Bevor man hier Verwaltungsrechtler bemüht, sollte man erstmal schauen, ob die DDR-Baugenehmigung nicht schon zum Zeitpunkt des Einigungsvertrages verjährt war. Dann muss man sich anschauen, welche Übergangsregelungen es gibt und dann wird man vermutlich feststellen, dass auch für diese Übergangsregelungen mehr als 20 Jahre nach der Einheit die Fristen abgelaufen sind.

    Also bemühen Sie einen Statiker/Architekten mit der Bestandsaufnahme und der Neuplanung entsprechend heute gültiger Normen und Vorschriften.

  6. Was passiert, wenn ich den bestehenden ...

    Was passiert, wenn ich den bestehenden Keller zur Wohnung ausbaue und später aufstocken möchte? Darf ich das?
    • Name:
    • Höhn
  7. Umnutzung

    ... auch dafür bräuchten Sie lich schon wieder einen Bauantrag "Umnutzung". Was spricht eigentlich dagegen, sich einen Architekt aus der Umgebung zu schnappen und den die ganze Sache planen zu lassen? Ja, ich weiß, es kostet Geld.
  8. Ach was? ...

    Ach was? und wer kann das:

    Bevor man hier Verwaltungsrechtler bemüht, sollte man erstmal schauen, ob die DDR-Baugenehmigung nicht schon zum Zeitpunkt des Einigungsvertrages verjährt war. Dann muss man sich anschauen, welche Übergangsregelungen es gibt

    Deiner Meinung nach so aus dem hohlen Handgelenk am besten? nen Statiker?

    Das ist nicht Dein ernst ...

  9. Da gibt es kleine Unterschiede

    Jepp, ich sehe das wie (Herr Kla-2930-Kir).

    Es mag mit den Eigentumsrechten auf Grundstücke (und die damit verbundenen Bestandsgebäude) ein langwierig Ding sein, wo auch nach mehr als 20 Jahren nach der Einheit noch immer nicht alle Messen gesungen sind, aber auf Grundlage eines DDR-Bauantrages heute weiterbauen? Also eine Baugenehmigung von 1982 nach 30 Jahren wieder aufleben lassen? Nein, selbst in diesem unseren Verwaltungsstaat halte ich das für mehr als unwahrscheinlich.

    Das wäre Bildzeitungsreif! "Im Osten darf man noch immer bauen wie zu Honeckers Zeiten! "

    Wie soll das gehen? Die damaligen Materialien gibt es doch teilweise gar nicht mehr!


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