Bauantrag im Naturschutzgebiet stellen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauantrag im Naturschutzgebiet stellen?

 
  • Name:
  • König
  1. nein

    Ja, Kosten, Ablehnung, Ende nein, Ende
  2. leider unvollständige Frage ...

    Hallo nochmal, beim bearbeiten ist leider wie ich erst jetzt festgestellt habe, der eigentliche Text verschwunden ... Also etwas ausführlicher: Wohne noch zu Hause (NRW), wie schon gesagt im Naturschutzgebiet. Haus ist ein altes Bauernhaus (1903). Meine Eltern haben sich die alte Diele ausgebaut. Sie hatten auch an einen Neubau gedacht, doch auch ihnen wurde schon gesagt, dass das wohl nicht geht. Da aber der neueste Stand (!) des alten Teils ca. 1985 ist, geht entsprechend Energie verloren und Sanieren wäre recht aufwendig und teuer, deswegen würde ich gerne ein neues Haus errichten.

    Das Naturschutzgebiet sind doch unsere eigenen (verpachteten) Wiesen, gibt es da denn wirklich gar keine Möglichkeit?

  3. Gibt es nicht!

    Sind Sie glücklich, dass das Haus schon steht und beachten Sie bei Umbauten, dass da nicht eine Genehmigung erforderlich wäre. Auch Umnutzung erfordert eine Genehmigung wie bei einem Neubau. Und die bekommt man nicht in diesem Gebiet.

    Bauen Sie dennnoch etwas um, kann das als ein Schwarzbau angesehen werden mit entsprechender Abrissverfügung. Dann ist im ungünstigsten Fall gar nichts mehr vorhanden.

    Es sollte aber möglich sein, einzelne Wände zu erneuern. Auch da sollte man erst fragen ob das ohne Genehmigung geht.

    Gefährlich ist es auf jeden Fall!

  4. Die Genehmigung für den Umbau lag ...

    Die Genehmigung für den Umbau lag vor deswegen ist es ja für mich unverständlich, das nicht neu gebaut werden darf. Klar, ein vorhandenes Objekt umzubauen mit Nutzungsänderung ist nicht das gleiche wie ein Neubau aber ein Neubau wäre einfach wesentlich einfacher für uns ...
  5. Die Juristen sehen das anders!

    " ein vorhandenes Objekt umzubauen mit Nutzungsänderung ist nicht das gleiche wie ein Neubau "

    Nach der Bauordnung, die in den einzelnen Ländern etwas unterschiedlich ist, muss auch eine Nutzungsänderung genehmigt werden. Hier geht es um öffentliches Baurecht!

    Wenn aus einem Tante Emma-Laden ein Supermarkt wird, entsteht eben ein anderes Verkehrsproblem. Das muss dann geprüft werden, ob man das zulassen kann. Deswegen ist eine neue Genehmigung erforderlich.

    Wenn es kleine Änderungen sind kann man da ggf darüber hinwegsehen. Aber der Grundsatz muss schon eingehalten werden.

    Für diesen allgemeinen Fall haben die Juristen das so geregelt.

    Ist halt so.

  6. Ist halt eine politische Entscheidung

    Wohnen im Außenbereich ist nicht mehr gewollt. Wozu muss der Waldbesitzer im Wald wohnen oder der Bauer draußen auf dem Feld oder warum sollte der Besitzer und Verpächter von Wiesen mitten in den Wiesen wohnen? Ab ins nächste Dorf! So hätte es der Staat gern.

    Deshalb bekommen Sie günstigenfalls eine Umbaugenehmigung aber keine Neubauerlaubnis. Der Staat hofft halt, dass der Umbau nicht so lange genutzt wird wie ein Neubau und dass ihre Eltern oder spätestens Sie irgendwann die Nutzung dieses Hofes aufgeben und das Haus dann untergeht. Nutzungsaufgabe  -  Verfall des Bestandsschutzes  -  Untergang.

  7. Gefahr

    Die Gefahr besteht, dass bei einem Antrag auf Umbau und Umnutzung das Bauamt auf illegale Bauteile aufmerksam wird. Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf. Also auf jeden Fall erst mal auf dem Bauamt durch Akteneinsicht prüfen wie überhaupt die Aktenlage besteht und in einer Art Bauberatung auf dem Amt die Möglichkeiten klären bevor irgend ein Schriftverkehr zu einem sogenannten Akt führt. Gruß
  8. Aussichtslos?

    ... @Pauline Neugebauer Danke für die Info, aber es geht hier nicht um Umbau oder Umnutzung ... @Uwe Tilgner Diese Antwort klingt aus Sicht des Staates logisch, nur verstehen muss man das nicht oder?! Auf dem Land ist es doch sehr viel schöner zu wohnen, auch wenn man den ein oder anderen Abstrich machen muss. Aber darum geht es jetzt nicht ... Es besteht also zu 100 % keine Chance auf Neubau, wenn dann nur auf weiteren Umbau und Umnutzung, wenn ich sie da richtig verstanden habe. Ohne jegliche Schlupflöcher oder Ähnliches? @Klaus Kirschner Illegale Bauteile gibt es nicht, in den letzten Jahrzehnten wurde im Gebäude selbst nichts verändert, die Nebengebäude wurden  -  natürlich mit Genehmigung  -  zum Teil erneuert. Lohnt sich der Gang zum Amt ihrer Meinung nach, oder wimmeln die mich da ab sobald ich meinen Neubau-Wunsch äußere?

    Danke für Ihre Antworten!


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