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BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

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Hallo,

es gilt die Bauordnung von Hessen. Eine Scheune steht mit einer Seite unmittelbar an der Grenze zum Nachbarn . In absehbarer Zeit möchte ich das Gebäude zu Wohnzwecken umbauen.

Es ist logisch, dass ich diese Seite zum Nachbarn um 3 m zurücksetzen muss, wenn ich Fenster einbauen möchte.

Die Giebelwand der Scheune steht unmittelbar an einer Privatstraße und ist auch noch in einem guten Zustand.

Kann man vermuten, letztlich entscheidet das Bauamt, dass ich hier an der Privatstraße bauen kann wenn ich die Wand stehen lasse?

Ich würde dazu die jetzige Wand an der Straße nicht rückbauen, sondern zumindest bis der Rohbau fertig ist, stehen lassen und sozusagen in das neue Gebäude integrieren.

Die Alternative wäre, dass man alles zurückbauen müsste und damit den Anspruch auf den Platz an der Privatstraße verliert.

Wer hat da Erfahrungen wie Bauämter üblicherweise entscheiden?

Vielen Dank

Pauline

  1. wie Neubau

    Das Vorhaben wird wohl so beurteilt, als würde man heute neu bauen. Somit ist ganz schlicht zu beurteilen ob ein Neubau so an dieser Stelle stehen könnte. Zusätzliche sind Statik, EnEVAbk. und sonstige Berechnungen zu beachten. Bleibt noch ein Ermessensspielraum, der nicht auf Null reduziert werden kann. Das muss auch eine Kollegin wissen, die vermutliche Antwort des Bauamtes wird "Nein" sein.
  2. Nutzungsänderung

    Vielen Dank Herr Kirchner,

    aber muss dann das alte Gebäude vollständig niedergelegt werden, oder ist es denkbar, dass man Außenmauern vollständig oder zum Teil stehen lassen kann?

  3. Einfriedung

    Sie können sicherlich die Außenmauern als Einfriedung in der Höhe gemäß Nachbarrecht stehen lassen. Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf, deshalb ein neuer Bauantrag nach heutigen Bauvorschriften.
  4. Abstandsflächen auf Privatstraße

    wenn die Angrenzer / Eigentümer der Privatstraße die Abstandsflächen übernehmen, sollte dies möglich sein. hier solltet ihr mit den angrenzern und Eigentümern der Privatstraße ein Gespräch führen und dies anschließend im Amt, z.B. mit einer Bauvoranfrage abklären. lasst mal die Abstandsflächen auf einen plan eintragen. dann weiß man, worum es geht.
  5. Abstandsflächen auf Privatstraße

    Danke!

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