Verkleidung Terrasse genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Verkleidung Terrasse genehmigungspflichtig?

Wir wollen bei unserem Einfamilienhaus im Burgenland die bestehende Eckterrasse mit Fläche 3*3,2 m durch Aufstellen von zwei Wänden mit Fenster und Türe verkleiden und damit Wohnraum gewinnen. Die Terrasse befindet sich innerhalb der Dachfläche, d.h. ist in das "Rechteck" des Hauses integriert. Durch die Verkleidung entsteht keine Veränderung/Vergrößerung der Außenmaße des Hauses.

Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung plus Einwilligung der Grundnachbarn?

thx

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Verkleidung Terrasse genehmigungspflichtig?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
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  • Name:
  • hw
  1. Das fragen Sie am besten einen Architekten,

    nachdem der die alten Bauantragsunterlagen Ihres Hauses mal durchgeblättert hat. Da sind GRZAbk./GFZAbk. und Abstandsflächen zu berücksichtigen usw.

    Das lässt sich von hier aus mit einem einzigen Foto nicht klären.

  2. Burgenland Ö

    Auch im Burgenland wird es Bauordnungen geben wie in jedem deutschen Bundesland. Dort können Sie schon vorab feststellen, wie bei Wohnraumerweiterungen zu Verfahren ist. Auf jeden Fall ist der Rat zu einem Architekten richtig, der die örtlichen Bauvorschriften und die Ansprechpartner bei den Baubehörden kennt.

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