Verkleidung Terrasse genehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Verkleidung Terrasse genehmigungspflichtig?
Wir wollen bei unserem Einfamilienhaus im Burgenland die bestehende Eckterrasse mit Fläche 3*3,2 m durch Aufstellen von zwei Wänden mit Fenster und Türe verkleiden und damit Wohnraum gewinnen. Die Terrasse befindet sich innerhalb der Dachfläche, d.h. ist in das "Rechteck" des Hauses integriert. Durch die Verkleidung entsteht keine Veränderung/Vergrößerung der Außenmaße des Hauses.
Brauchen wir dazu eine Baugenehmigung plus Einwilligung der Grundnachbarn?
thx
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Das fragen Sie am besten einen Architekten,
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Burgenland Ö
Auch im Burgenland wird es Bauordnungen geben wie in jedem deutschen Bundesland. Dort können Sie schon vorab feststellen, wie bei Wohnraumerweiterungen zu Verfahren ist. Auf jeden Fall ist der Rat zu einem Architekten richtig, der die örtlichen Bauvorschriften und die Ansprechpartner bei den Baubehörden kennt.