Anbau auf nicht genehmigte alte Fundamente im Wasserschutzgebiet (NRW)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Anbau auf nicht genehmigte alte Fundamente im Wasserschutzgebiet (NRW)

Es geht um folgendes:

Darf man auf alten Fundamenten im Wasserschutzgebiet (NRW) anbauen?

Das mittlerweile Wohngebäude (ursprünglich eine alte Dachziegelei) um das es hierbei geht wurde vor x Jahren (nähere Informationen liegen mir momentan nicht vor; ganz sicher nach 1973; vermutlich vor 10  -  15 Jahren) vermessen und man hat es damals versäumt den vollen Umfang bzw. die vollständige Größe zu erfassen. Möglicherweise lag es daran, dass nur noch ein Teil des Gebäudes dort stand und die alten Fundamente des abgerissenen Gebäudes nicht registriert worden sind. Wie dem auch sei möchte ich dennoch erfahren, ob und wie man dies nachträglich korrigieren lassen kann? Denn in diesem Wasserschutzgebiet darf man nichts bauen (Carport, Wintergarten, etc.) und bekommt auch folglich keine Baugenehmigung mehr.

Besteht die Möglichkeit auf den alten Fundamenten anzubauen um das Wohngebäude bzw. den Wohnraum zu erweitern? Falls man es nachtragen lassen kann, dass das Gebäude verkehrt vermessen worden ist. Oder darf man selbst auf alten Fundamenten im Wasserschutzgebiet nicht anbauen?

LG

  • Name:
  • Buddy
  1. keine Rechte

    Alte Fundamenta begründen keinerlei Rechte für Bauwerke. Alte Fundamente sind quasi "nicht da", selbst wenn sie an der Oberfläche sichtbar sind. Sie bekommen eine Baugenehmigung wenn Sie die Vorschriften einhalten und nicht "weil da ein Fundament ist". Das alte Gebäude auf den Fundamenten ist "untergegangen" Damit wird wohl jegliche Bautätigkeit verboten sein.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Alte Fundamente

    Damals bei der Vermessung wurde doch ein Fehler gemacht, weil man das Gebäude nicht vollständig vermessen hat.

    Wenn man es damals richtig vermessen hätte (so erklärte man es mir), dann hätte man nun ohne Probleme am besagten Gebäude anbauen können.

    Somit dienen die noch vorhandenen Fundamente als Beweisstücke, dass damals etwas schief gelaufen ist.

    Sicher gibt es noch andere Beweise, dass dieses Gebäude ursprünglich größer war.

    Mir geht es jetzt erst einmal darum, ob und wie man diesen Vermessungsfehler korrigieren lassen kann?

    So wie sie es nun beantworten bringt mir anscheinend selbst eine Korrektur nichts. Dachte eine Vermessungskorrektur wäre gleichzeitig ein genehmigtes Gebäude im Wasserschutzgebiet. Dann könnte man doch tatsächlich auf der genehmigten Fläche (an-) bauen oder?

  3. dort sind Fundamente, aber kein Gebäude

    Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf. Das Gebäude ist weg, also umgebaut. Ein neues Gebäude benötigt einen Bauantrag. Das Amt wird diesen ablehnen und sogar noch die Beseitigung der Fundamente verlangen. Es wurde kein Fehler bei der Vermessung gemacht, denn es werden nur Gebäude eingemessen, keine Fundamente.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Problemlösung

    Das man eine Baugenehmigung benötigt, war mir schon klar. Nur wie kann ich eine solche bekommen?

    Gibt es denn irgendwelche anderen Möglichkeiten um doch noch anbauen zu können? Bei einem privaten Vermessungsbüro habe ich mich bereits informiert. Dort meinten sie, dass die Schwierigkeit nicht das Wasserschutzgebiet sei, sondern der Außenbereich. Da das gesamte Gelände aber bis heute bewirtschaftet wird, bestünde über Privilegierung gem. Paragraph 35 BauGB doch eine Möglichkeit anzubauen. Gerade wenn es um mehr Wohnraum geht in Kombination mit vorhandener Substanz (alte Fundamente), seien die von der Bauordnung keine "Unmenschen". Vor allem weil 45 m² für drei Personen nicht unbedingt zumutbar sind. Allerdings befinden sich auf dem Gelände bereits zwei Wohnhäuser (alten Teil und neuen Teil). So wie ich es verstanden habe wurde das Kontingent der Privilegierung (?) schon ausgeschöpft und ein weiteres bzw. neues Gebäude für andere Nachkommen darf nicht mehr auf diesem Grundstück gebaut werden.

    Wie schaut es aus, wenn man ggf. alte Akten, Bilder, etc. (mit dem vollständigen Gebäude) mit aktualisierten Akten, Bilder, etc. vergleicht?

    Vielleicht ein Beratungsgespräch bei der Bauordnung vereinbaren?

    Möglicherweise auf die emotionale Weise, dass man Aufgrund von Familienzuwachs nun doch mehr als 45 m² zu Dritt benötigt?

    Oder der soziale und caritative Grund, dass Aufgrund der Asylproblematik eh schon zu knapper Wohnraum existiert und man irgendwo gemeinnützig handelt?

    Alternativ mittels (Bau-) Container und Durchbruch oder vergrößerte Spielhäuser für Kinder im Außenbereich mit Verbindungselementen legal (keine Abrissgefahr) mehr Wohnraum schaffen?

    Bin gerade verunsichert, ob ich mit dem Anbau rein rechtlich betrachtet im Unrecht bin bzw. chancenlos bin. Es wäre doch logisch, dass es möglich sei oder?

    Über Ideen, Vorschläge, Tipps, Tricks oder/und Lösungen (ohne ausziehen zu müssen) bin ich dankbar!

  5. Anbau nun irgendwie möglich?

    Über Vorgehensweisen wie man auf der alten Substanz (Fundamente) doch noch anbauen kann, bin ich sehr dankbar.
  6. evtl. mal beim Bauamt die alten ...

    Foto von wiki

    evtl. mal beim Bauamt die alten (hoffentlich vorhandenen) Bau- und Abriss-Genehmigung (en) einsehen. u.U. mit der Möglichkeit, dass die Umnutzung nicht genehmigt wurde und es sich bei dem Wohnhaus um einen Schwarzbau handelt. (geht aus dem Ursprungspost nicht hervor)
  7. Bitte helft mir!

    Also dieses Gebäude war früher (ca. >100 Jahren mal eine alte Dachziegelei. Glaube man bezeichnet es dann als Wirtschaftsgebäude.

    Irgendwann wurde aus irgendwelchen Gründen ein Teil von diesem Gebäude abgerissen (warum das so gemacht worden ist, habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht). Möglicherweise wurde auch alles abgerissen und nur ein Teil des Gebäudes (so wie es heute nun auch ist) wieder aufgebaut bzw. wieder hergestellt. Denn es wurde mir einmal berichtet, dass der Großvater meines Mannes selbst "Stein auf Stein" dieses Gebäude errichtet hat. Folglich müsste dann ja das gesamte Gebäude nicht vorhanden gewesen sein.

    Um es dennoch abzukürzen, weil diese Informationen meiner Meinung nach für mein Anliegen nicht relevant sind, ist dieses Gebäude so wie es jetzt da steht genehmigt und ganz offiziell beim Bauamt, etc. verzeichnet.

    Mir ist gerade ihre (@wiki) Intention ihres Posts nicht ganz klar. Was wollen Sie mir damit nun sagen?

    Was kann ich denn nun machen um im Idealfall noch ca. 60 m² bzw. wenigstens einen weiteren Raum (Kinderzimmer) von ca. 20 m² auf noch vorhandener Substanz (alte Fundamente, da das Ursprungsgebäude früher einmal größer war) anzubauen?

    Ehrlich gesagt würde ich auch gerne ein Beratungsgespräch bei der Bauordnung vereinbaren, aber ich befürchte fast das dies nicht erwünscht ist (auf dem Gelände befindet sich nämlich eine Kleinigkeit  -  betrifft nicht das Gebäude um das es mir geht  -  die dann tatsächlich abgerissen werden müsste). Ratsam wäre doch auch für mich vorbereitet in ein solches Gespräch zu gehen. Sprich vollständige Unterlagen (aller Messungen, etc.), alte und aktuelle Bilder des Gebäudes, etc. zu haben, um dann ggf. argumentieren zu können oder?

    Ich bin auf diesem Gebiet absoluter Laie, aber mir wird immer nur erzählt "dass mit den Baubehördenmenschen nicht gut Kirschen essen ist". Obwohl mir der freundliche Mann des Vermessungsbüros Gegenteiliges erzählt hat. Frei nach dem Motto: Bei Herzensangelegenheiten wird jeder weich/schwach. Aber darauf möchte ich mich nicht verlassen.

    Was kann man denn nun machen?

  8. Hallo, Sie schreiben im Ursprungsbeitrag, Sie ...

    Foto von wiki

    Hallo, Sie schreiben im Ursprungsbeitrag, Sie bekommen keine neue Genehmigung, wegen Wasserschutzgebiet. Sie können daher maximal den ursprünglich genehmigten Zustand wiederherstellen, also renovieren. Daher ist es m.A. erstmal wichtig den aktuellen Genehmigungsstand zu kennen.

    Sie haben keine Unterlagen mehr, aber das Bauamt sollte Unterlagen haben, falls es jemals welche gegeben hat. Wenn nicht wird eine nachträgliche Genehmigung schwer, also besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen Schwarzbau handelt. Daher mMn extrem wichtig, vor jeglicher Veränderung den aktuellen Genehmigungsstand zu kennen.


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