ungenehmigter Anbau mit Dachterrasse Schmalseitenprinzip z.T. versetztes Geländer
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

ungenehmigter Anbau mit Dachterrasse Schmalseitenprinzip z.T. versetztes Geländer

Es ist ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung eines Anbaus mit Dachterrasse gestellt worden in NRW. Es ist ein 34er Gebiet, das vorhandene Wohnhaus ist 12,50 m lang und das Grundstück damit mit einer Bautiefe (Straßenfluchtlinie) zu 17,50 m in der Tiefe bebaut. Das ist schon die tiefste Bebauung im Umfeld. Der Bauantrag sieht jetzt zusätzlich einen 6 m tiefen Anbau vor, der bereits als Wohnzimmer und Dachterrasse genutzt wird. Der Mindestabstand des Anbaus wird durch die parallel gebaute Garage knapp eingehalten. Das Wohnhaus selbst hält den 3 m Abstand im Mittel zu den Nachbargrenzen links deutlich und rechts knapp nicht ein. Das verdeutlichen auch die Vermesserpläne. Die vorgeschriebenen Abstandsfächen für die Geländerkonstruktion auf dem Anbau werden unter Verweis auf das Schmalseitenprinzip konstruiert: Nach 3,50 m wird das Geländer um 70 cm zurückgesetzt. Das Dämmmaterial zwischen Garage und Anbau wird ebenfalls einbezogen zur Berechnung der Abstandsfläche.

Dazu kommt ein 2. Schwarzbau auf dem hinteren Teil des Grundstücks. Als Gartenhaus im Kataster ca. 4,5 x 4,50, real aber ein Gästehaus mit Bad etc. von ca. 30 m². Das Gästehaus steht mit ca. 6 m direkt auf der hinteren Grenze und mit 1 m bzw. 2 m Abstand und 2 Fenstern zur rechten Grenze mit ca. 4,50 m Länge. Auf derselben Grenze steht die Grenzgarage 6,70 m. Das Gästehaus ist der Bauaufsicht bisher unbekannt.

Wir haben wenig Probleme mit dem Anbau und dem Gästehaus, aber mit der Nutzung als Dachterrasse, da durch die Tiefe der Bebauung Einsicht in alle angrenzenden Gärten besteht. Quasi eine Sicht wie vom Bug der Titanic:)

15 m maximal Grenzbebauung sind überschritten, 9 m an der rechten Grenze ebenfalls. 9 Kubik Gartenhaus passt ebenfalls nicht.

Aufgrund der Bebauungstiefe im 34er Gebiet (mit Gästehaus in gesamter Tiefe) und dem Gebot der Rücksichtnahme haben wir  -  denke ich gute bis sehr gute Chance eine Klage zu gewinnen. Das räumt auch die Bauaufsicht ein, will aber dennoch genehmigen. ABER das war es dann sicher mit der Nachbarschaft ... es wäre bitter Anbau und Gästehaus abreißen zu müssen. Wie können wir bewirken, dass nur die Nutzung als Dachterrasse nicht erlaubt wird?

Was könnten wir tun und wie beurteilt ihr die Lage?

  • Name:
  • Dangan
  1. nachbarschützende Vorschriften

    Sie müssen nachweisen, dass nachbarschützende Vorschriften verletzt werden. Erteilt das Bauamt trotzdem eine Genehmigung, wird Amtshaftung fällig. Ohne einen Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht) wird es nicht gehen. Allerdings verjähren Schwarzbauten nicht, wichtig wäre auch erst mal ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Wer schwarz baut und gegen Baugesetze verstößt will keine Nachbarschaft, schwarz bauen ist Gewalt gegen Nachbarn und man ärgert sich ein leben lang.
    • Name:
    • Klaus Kirschner

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