Bauvorschriften Kaninchengehege in Bayern
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvorschriften Kaninchengehege in Bayern

Hallo,

wo finde ich rechtliche Grundlagen zum Bau eines Kaninchengeheges? Bei der Gemeinde bekamen wir einmal ein Stöhnen mit Augenrollen, aber keine Aussage, und generell dürfte die Gemeinde nicht beraten.

Ich würde gerne wissen:

  • Wann brauche ich eine Genehmigung? Manche sagen, das wäre nur nötig, wenn man ein Fundament hat.
  • Gibt es Grenzen bei der Größe/Höhe?
  • Muss man es immer anzeigen?
  • Wo im Garten darf es stehen? Muss es auf Baugrund sein?
  • Muss ich die Nachbarn fragen, ob sie einverstanden sind?
  • Muss ich Abstände zur Gundstücksgrenze einhalten?
  • Wenn es gelingen würde, es irgendwie mobil zu bauen, gibt es da dann bestimmte Vorgaben?
  • An wen kann ich mich sonst noch wenden zwecks Beratung?

Danke Gruß S.

  • Name:
  • Kanzler
  1. Bay. Bauordnung nachlesen

    Unter dem Stichwort "genehmigungsfreies bauen" finden Sie sicher passendes, auch über eine Grenzbebauung ohne Nachbarzustimmung. Das Wort "Kaninchengehege" würde ich gar nicht verwenden, es führt nur zum "Augenrollen"
  2. Gemeinde eigene Vorschriften?

    Danke für die schnelle Antwort!

    Werde mich mal einlesen.

    Wie ist das denn bei genehmigungsfreiem Bauen, gelten da die Vorschriften bayernweit, oder kann die Gemeinde was eigenes festlegen?

    Gruß Sandra

    • Name:
    • Kanzler
  3. wie groß soll denn das werden, ...

    wie groß soll denn das werden, planen Sie da die Haltung von ein paar Kuschelhasen, oder wird es Schlachtvieh?
  4. Kuschelkaninchen ;-)

    Es soll ca. 10-12 m² Grundfläche haben, damit die Kuschelkaninchen schön flitzen können. In der Höhe wäre mir Manns- bzw. Frauhoch am liebsten, das vereinfacht die Reinigung.
    • Name:
    • Kanzler
  5. Zaun

    Also ein Zaun mit Abdeckung gegen Raubvögel sollte eigentlich keinen Bauantrag benötigen. Der Stall wird ja wohl nicht gemauert? Nach einer Weile haben die kleinen aber alles umgebuddelt und versucht sich raus zu graben, also muss der Zaun eingegraben werden.
  6. Keine Mauer

    Das Gehege soll hauptsächlich aus Dachlatten und Volierendraht bestehen. Als Wetterschutz dachte ich an Nut- und Federbretter, also über eine Ecke quasi eine "Wand", hinter der sie geschützt sind. Im Boden würden wir Armierungsmatten als Ein- und Ausbuddelschutz vergraben. Oben drauf sollte dann noch durchsichtiges Welldach.
    • Name:
    • Kanzler

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