Umsetzungsfrist für rechtskräftigen Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Umsetzungsfrist für rechtskräftigen Bebauungsplan

Hallo Zusammen, Wir haben in einem kleinen Ort in Bayern (Oberfranken) einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahre 2002 (!). Die Gemeindeverwaltung nebst Bürgermeister mit den Mehrheiten des Gemeinderates "verhindern" seit mehr als 14 Jahren, dass dieser Bebauungsplan endlich angepackt und das Areal mit rund 40.000 m² erschlossen wird. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist vorhanden und die rund 100 dort neu entstehenden Baugrundstücke wären ein Segen für den Ort um der Überalterung entgegenzuwirken und den Erhalt der Infrastruktur im Ort (Apotheke, Arzt, Zahnarzt, Grundschule) zu sichern. Eine Einigung der Eigentümer der derzeitig noch landwirtschaftlichen Flächen in diesem Bereich ist leider auch nicht möglich. Was können die Eigentümer unternehmen, um das Gebiet endlich zu erschließen? Welche Dinge sind zu beachten? Wer kann mir da helfen? Vielen Dank an das Forum!
  • Name:
  • HEW
  1. Warum gibt es jetzt diese Probleme

    Foto von wiki

    Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Einen Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes hat man nicht!

    Jetzt ist er aufgestellt worden, die Gemeinde hat Geld dafür an ein Ing. -Büro gezahlt, aber es geht nicht weiter.

    Warum entscheidet die Gemeindevertretung jetzt anders?

    Waren Neuwahlen dazwischen? Hat sich die Gemeindevertretung die Dorfentwicklung jetzt anders vorgestellt? Gibt es freie Flächen innerhalb des bebauten Gebietes? Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung! Das muss die Gemeindevertretung auch beachten.

    Was sagt der übergeordnete Flächennutzungsplan?

    Wenn es nur ein Sinneswandel ist, muss man sich eine andere Gemeindevertretung wählen.

  2. Danke für die Info. Der Bebauungsplan ist ...

    Danke für die Info. Der Bebauungsplan ist Danke für die Info. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Der Gemeinderat will aber seit 2002 die Erschließung nicht in Angriff nehmen. Gründe? Zu teuer, zu großes Gebiet, keine Ahnung ob das so stimmt. Hat jemand im Forum eine Ahnung, was hier ggf. getan werden kann um einen rechtskräftigen Bebauungsplan auch in die Tat umzusetzen und das Gebiet zu erschließen? DANKE
  3. Dann einen

    Bauantrag stellen. Die untere Bauaufsicht fragt die Gemeinde nach der Erschließung ab. Gemeinde muss sich äußern bis wann die Erschließung nach BauGB gesichert ist. Lies mal 123 ff BauGB durch.

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