Nachträgliche Baugenehmigung, Erhaltungssatzung - Hessen - Frankfurt am Main
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Nachträgliche Baugenehmigung, Erhaltungssatzung - Hessen - Frankfurt am Main
folgender Sachverhalt: Ein Gebäude, das nach einer bestehenden Erhaltungssatzung in der enthaltenen Karte als industriell-historisierend gekennzeichnet ist, wurde vor Kauf der Immobilie vom Vorbesitzer von außen gedämmt - zu dem Zeitpunkt war diese Satzung bereits in Kraft (vor 11 Jahren). Es gibt keine Baugenehmigung. Die Erhaltungssatzung legt Wert auf den Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes (Ziegelbau).
In Vorbereitung eines neuen Vordaches bin ich als neuer Besitzer dieser Immobilie (seit 9 Jahren) darauf gestoßen das damals eine Baugenehmigung hätte eingeholt werden müssen (so wie für das geplante Vordach, was nun aus dem Grund ruht).
Wie soll ich nun damit umgehen? Wie hoch sind die Chancen das die Stadt auf einen Rückbau besteht wenn man die schlafenden Hunde wortwörtlich weckt? Das ganze ist im Raum Frankfurt am Main.
Ich würde das ganze am liebsten legalisieren lassen, mir sind die Schritte nur bisher unklar.
Ein Rückbau wäre wohl auch nicht problemlos möglich, da die Fassade hinter der Dämmung sicherlich voller Löcher der Einschlagdübel ist, und auch Fensterlaibungen, Fensterbänke und mögliche Ornamente im Zuge dieser Dämmarbeiten "beseitigt" wurden.
Für konstruktive Beiträge und Tipps bzw. vll sogar Erfahrungswerte wäre ich wirklich dankbar.
Das Thema lässt mich momentan nicht ruhig schlafen
Danke und viele Grüße,
-
Bauaufsicht Frankfurt
Sie finden bei der Bauaufsicht Frankfurt (WEB-Seite) einen Leitfaden und planerische Grundsätze. Darin sind auch Punkte enthalten, auf die bei der Genehmigung Wert gelegt wird. Eine Wärmedämmung und die Fassadenfarbe konnte ich in der schnellen Durchsicht nicht finden. Ein Leitsatz ist, dass Baugesetzbuch und Erhaltungssatzungen nicht kollidieren. Somit wäre eine Wärmedämmung genehmigungsfrei. Rein formal hätten Sie bei fehlender Baugenehmigung einen Schwarzbau. Der Vorbesitzer wäre schadenersatzpflichtig weil Schwarzbauten nicht verjähren. -
HBO § 172 - isolierter Satzungsrechtlicher Antrag
vielen Dank für Ihre Ausführung.Nach dem wie ich die HBO interpretiere wäre eine Wärmedämmung dann genehmigungsfrei wenn keine Erhaltungssatzung besteht. Bei bestehender Erhaltungssatzung muss ein Antrag nach § 172 gestellt werden (isolierter Satzungsrechtlicher Antrag).
Der Verkäufer ist leider nicht mehr, vor 2 Jahren verstorben.
-
Planerische Grundsätze
Nach den planerischen Grundsätzen der Erhaltungssatzung ist eine neuzeitliche Architektur kein Widerspruch. WDVSAbk. gehört zur neuzeitlichen Architektur. Eventuell reduziert sich Ihr Problem auf einen einfachen Genehmigungsmangel der geheilt werden kann. Beachten Sie dabei auch die Umgebungsbebauung. Letztlich helfen kann nur ein versierter Fachanwalt und ein Gespräch mit dem Amt. Das Kind ist eh in den Brunnen gefallen.