Carport unterschiedliche Längenangabe in Bauanzeige unschädlich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Carport unterschiedliche Längenangabe in Bauanzeige unschädlich?
-
Na wo ist das Problem?
Guten Tag,wir haben für unser Grundstück in Niedersachen bei einem Carportbauer ein Carport mit einer Länge von 6,50 Metern beauftragt. Die von seinem Entwurfsverfasser erstellte Bauanzeige weist aber eine Länge von 7 Metern für das Carport auf.
Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies unschädlich ist, auch wenn ein Carport mit einer geringeren Länge gebaut wird.
Da er sich aber weigert, mir diese Aussage schriftlich zu geben, wollte ich auf diesem Weg nachfragen.
Vielen Dank. Die Unterlagen sollten schon aufeinander abgestimmt sein. Das was gebaut wird, sollte zu den Bauantragsunterlagen passen und umgekehrt.
Warum baut man denn nicht das, was im Bauantrag dargestellt worden ist.
Was soll denn dass, dass schafft nur Probleme.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Eigentlich sollte die Behörde wichtigere Aufgaben erfüllen