Wie wird das Urgelände eines Grundstückes definiert?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wie wird das Urgelände eines Grundstückes definiert?

Hallo Zusammen. Auf dem Grundstück meines Nachbarn soll eine neues Anwesen erstellt werden. Das alte Haus wurde in den 50er Jahren gebaut. Pläne liegen auf der Gemeinde auf. Daraus ist ersichtlich, dass das "ursprüngliche Gelände" für eine Terrasse aufgeschüttet wurde. Nun möchte der neue Besitzer sich an diese aufgeschüttete Höhe als Urgelände berufen, was dazu führt, dass sein neues Haus über alle bereits bestehenden Häuser ragen würde. In den ersten Abwägungen wurden die Frage der Definition des Urgeländes an die Gemeinde Thyrnau (Bayern) heran getragen. Nunmehr bekamen wir folgende Antwort: "Das vor Ort vorgefundene vorhandene Gelände wird als der gewachsene Boden (Urgelände) angenommen. " Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass sich das "Urgelände" verändern kann. Bleibt ein Urgelände nicht immer Urgelände?
  • Name:
  • Stefan Fuchs
  1. "Urgelände"..

    ... spielt eigentlich keine rolle, nur der gültige Bebauungsplan ist "Sache"
  2. besser: natürliche Geländehöhe als Begriff

    Die natürliche Geländehöhe oder "gewachsener Boden" ist nicht durch Abgrabungen oder Aufschüttung verändert oder veränderbar. Veränderungen sind lokal begrenzt zulässig, siehe dazu die Bauordnungen der Länder. Beachten Sie dazu auch die Nachbargrundstücke für diese natürlichen Geländehöhen. Das bedeutet aber auch, dass Kaskaden-Aufschüttungen nicht zulässig sind, dieses liegt bei ihrem Nachbarn offensichtlich vor. Damit liegt die Gemeinde aber in der Auslegung falsch. Wenn die Gemeinde etwas durch einen falschen Begriff genehmigt, tritt Amtshaftung ein und ein Rückbau des Gebäudes ist möglich falls es zu hoch gebaut ist. Allerdings gibt es Sonderfälle z.B. an Bächen und Dämmen sowie zugelassenen Abweichungen im Bebauungsplan. Weiterhin sind die Höhen der Kanaldeckel der Straße eine wichtige Bezugshöhe für Gebäude, Wandhöhen und Gebäudeklassen.
  3. Vielen Dank für Ihre Antworten.

     

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