Vereinsheim mit Wohnung  -  Vorschriften?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vereinsheim mit Wohnung  -  Vorschriften?

Hallo liebes Forum, vielleicht könnt ihr mir helfen. Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und haben über Spendengelder ein Einfamilienhaus mit Scheunenanbau erworben, darin soll im UGAbk. mit möglichst einfachen Mitteln ein Backhaus und Aufenthaltsraum mit WC Anlage und Spülküche entstehen. Im EGAbk. und OGAbk. soll eine bis zwei kleine Wohnungen entstehen.

Da wir den alten Stall nun ausgekoffert haben und dort Pflaster legen wollen (ohne Estrich) frage ich an ob es für Aufenthaltsräume bzgl. des Fußbodenaufbaus insbesondere der Dämmung besondere Vorschriften gibt. Ich habe dazu nämlich nichts gefunden.

Wir möchten gerne den Stallcharakter erhalten und an für sich mit einfachsten Mitteln die Räume herrichten, damit sie für die Dorfgemeinschaft zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Räume werden nicht ständig genutzt, sondern nur nach Erfordernis durch die Mitglieder oder bei Veranstaltungen des Vereins.

Ich danke im Voraus für Eure Bemühungen.

  1. Der Verein

    täte gut daran, sich einen ortsansässigen Architekten zu nehmen, der all diese Punkte mit dem zuständigen Bauamt abklären kann und Ihnen dann eine ordentliche Planung und Bauleitung liefert.

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