Keine Aussicht auf eine positive Bescheidung Ihrer Bauvoranfrage
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Keine Aussicht auf eine positive Bescheidung Ihrer Bauvoranfrage

Eine positive Bescheidung Ihrer Bauvoranfrage kann ich nicht in Aussicht stellen.

Ich möchte im Außenbereich ein kleines wohnhaus bauen. Jetzt habe ich eine Bauvoranfrage, mit allen notwendigen Unterlagen, eingereicht. Diese wurde schnell beantwortet, aber leider wird ein positiver Bescheid der Bauvoranfrage nicht in Aussicht gestellt. Ich würde nun gern wissen ob ich wenn ich das jetzt erst so hin nehme auf Dauer wieder für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage stellen kann oder ob ich jetzt direkt da gegen klagen muss um überhaupt irgendwann da bauen zu können? Es handelt sich um ein Grundstück das ca. 1980 als Baugrund im Katasteramt aufgefürt war. Aber seid 2001 als Ackerland eingetragen ist.

  • Name:
  • Timo Schlettert
  1. Das war einmal möglich

    Foto von wiki

    jetzt ist es eben wieder Ackerland. Wir wollen die Erde eben noch unseren Enkeln unversehrt übergeben können. So etwas könnten damals die Gründe gewesen sein. Aber Scherz und alles andere beiseite.

    Jetzt ist es Ackerland und vermutlich Außenbereich. Da nützt eine Klage nur den Anwälten.

    Ich frage mich, ob nicht bereits der Architekt für eine derartig sinnlose Bauvoranfrage schadensersatzpflichtig ist.

    Es ist allerdings merkwürdig, warum man das Baugebiet wieder in Acker verwandelt hat. Offenbar hatte man mit der Erschließung noch nicht begonnen.

    Mangels Nachfrage nach Baugrundstücken? Die Gemeindevertretung muss die Rückverwandlung in Ackerland beschlossen haben. Warum?

    Wenn der Regionalplan ein Baugebiet zulassen sollte, (schauen Sie in den Regionalplan) müssen Sie sich nur in den Gemeinderat wählen lassen und eine Mehrheit für eine Bebauung zusammenbekommen.

    Das wäre zumindest der mögliche Weg.

    Das das unrealistisch ist, weiß ich auch. Aber auf diesem Wege wird es wieder Bauland.

    Es ist ein üblicher Weg, dass ein neuer Bürgermeister für seine Reformen, Bauland ausweist. Von dem Wertzuwachs kann die Gemeinde die Reformen bezahlen. Braucht die Gemeinde derartiges Geld nicht?


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