Genehmigte Baugröße wird eingeschränkt durch Wärmedämmung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Genehmigte Baugröße wird eingeschränkt durch Wärmedämmung

Baugenehmigung (Bungalow im Außenbereich in Thür.) wurde nachträglich für einen vorhandenen Bungalow erteilt. Die Wärmedämmung macht etwa 2 m² der Gebäudefläche aus. Auf Forderung des Bauamtes musste der Architekt diese als Grundfläche im Projekt ausweisen (Mitte 2000). Heute ist Wärmedämmung mehr oder weniger Pflicht. Diese 2 m² führen dazu, da mit einer überdachten Terrasse die im Bebauungsplan festgelegte Grundfläche überschritten wurde, dass das Bauamt eine Rückbauforderung für einen Teil der Terrassenüberdachung stellt, auch für diese 2 m². Wie gesagt, alles für ein Gebäude, dass seit 15 Jahren bereits stand (50 m entfernt werden seit 30 Jahren Wohngebäude auf städt. Pachtland im Außenbereich geduldet, kein Bebauungsplan erstellt, keine Rückbauforderungen). Bemerkung der Behörde: Wäre keine Dämmung dran, könnte diese heute angebracht werden und führt nicht dazu, dass die genehmigte Baugröße überschritten wird. Es ist für mich unverständlich, dass ich für die Wärmedämmung bestraft werde, nur weil ich diese vor dem Gesetz angebracht habe. Kann mir nicht vorstellen, dass dies geltendes Recht ist. Schon jetzt besten Dank für die Antworten.
  1. Baugenehmigung aus 2000

    Sie müssen die Baugenehmigung aus 2000 erfüllen. Offensichtlich war die Grundflächenzahl spitz auf Knopf gerechnet und die Terrasse war damals nicht vorhanden. Lassen Sie die Berechnung überprüfen, befestigte Flächen wie Wege, Terrassen und Nebengebäude gehen nur zu 50 % in die Berechnung ein. Terrassen sind genehmigungsfrei, ebenso Überdachung. Wärmeschutz ist genehmigungsfrei (außer wenn dadurch die Grenze überbaut wird. Es erscheint unsinnig, genehmigungsfreie Bauteile rückzubauen. Oder gibt es noch andere Leichen im Keller?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Hallo Herr Kirschner, danke. Gebäude und überdachte ...

    Hallo Herr Kirschner, danke. Gebäude und überdachte Hallo Herr Kirschner, danke. Gebäude und überdachte Terrasse standen zum Zeitpunkt des B-Planes und Projekterarbeitung. Es gibt keine anderen Bauten. Wo ist festgelegt, dass überdachte Terrasse usw. nur zu 50 % in Berechnung eingehen? Grenzprobleme gibt es nicht. Terrasse ist aus Holz und an Mauer mit Winkel und Verschraubung befestigt. Falls sinnvoll kann ich auch mit E-Mail es genauer erläutern und Foto senden.
  3. Wer hat die Berechnungen zum Bauantrag gemacht?

    Derjenige muss wissen was und wie berechnet wird, notfalls in Kommentaren zu Bauordnungen und Baugesetzbüchern stöbern. Wenn zum Beispiel auch der Dachüberstand in die Berechnung der GRZAbk. eingeht, ist eine zusätzliche Wärmedämmung egal. Wenn zum heutigen Tag etwas problemlos möglich ist, kann man nicht beliebig in der Zeit zurückgehen um einen Rückbau zu begründen. Hier wird Ermessensspielraum falsch verstenden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. Entweder haben Sie beim Bauamt

    Foto von wiki

    keine Freunde, oder ein lieber Freund hat die aufgehetzt.

    Gehen Sie doch mal zum RP, der ist dort vermutlich die übergeordnete Behörde, und fragen Sie mal mündlich wie man das regeln kann. Manchmal haben die dort Juristen, die sich wirklich in der BO auskennen. Aber selten!

    Oft klüngelt man mit der nachgeordneten Behörde wie man die Kuh vom Eis bekommt.

    Das ist auf jeden Fall kostenlos und unverbindlich. Aber fragen Sie vorher nach einem Termin.

    Man muss es ja nicht gleich als quasi Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich machen.


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