Hallo, meine Nachbarin und ich wollen unsere ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo, meine Nachbarin und ich wollen unsere ...

Hallo, meine Nachbarin und ich wollen unsere Hallo, meine Nachbarin und ich wollen unsere beiden Reihenmittelhäuser mit einem Terrassendach versehen. Vom Bauträger der schon zum 12.12.2016 loslegen will haben wir die Typenstatik bekommen, von der Stadt Hanau die unten zitierte Aussage erhalten. Nun habe ich einige Architekten angeschrieben, leider kann keiner oder will von den angeschriebenen Architekten einen Bauantrag stellen, bzw. einer kann erst im Februar nächsten Jahres.

Kann mir jemand sagen wo ich im Rhein-Main-Gebiet suchen muss um jemanden zu finden der ein zugelassenen Entwurfsverfasser den erforderlichen Bauantrag für uns anfertigen würde?

Wäre für die Info sehr dankbar.

axel_was_hereATgmx.de

Zitat:

Wir bitten Sie nun, den erforderlichen Bauantrag von einem zugelassenen Entwurfsverfasser Ihrer Wahl anfertigen zu lassen.

Zu Ihren Fragen:

Wegen Bauantrag:

Für einen Bauantrag werden hier folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Bauantragsvordruck mit Angabe der Herstellungskosten 1-fach
  • Liegenschaftsplan mit maßstäblicher Eintragung des geplanten Vorhabens in rot und mit Vermassung 4-fach.
  • Maßstäbliche Pläne mit Grundriss, Schnitt und Ansichten des Wohnhauses mit maßstäblicher Einzeichnung des geplanten Vorhabens in rot und mit Vermassung 4-fach.
  • Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung) 4-fach.
  • Berechnung bebaute Fläche und umbauter Raum 4-fach.
  • Fortschreibung des Ausnutzungsnachweises, laut Bebauungsplan sind max 0,4 in der GRZAbk. und max 1,2 in der GFZAbk. zulässig, 4-fach.
  • Bauvorlagenberechtigung Entwurfsverfasser 1-fach.
  • Statistischer Erhebungsbogen 1-fach.

Eine Vorderansicht mit Schnitt und Ansicht reicht als Bauantrag hier leider nicht aus.

Wegen Statik:

Üblicherweise gibt es bei industriell vorgefertigen Bauteilen Typenstatiken.

Hier z.B. welcher Träger bis zu welcher Stützweite eingebaut werden kann.

In der Bauzeichnung sowie in der Bau- und Nutzungsbeschreibung (Baubeschreibung, Nutzungsbeschreibung) wäre der für die vorliegende Stützweite erforderliche Träger anzugeben.

Ein entsprechender Nachweis mit Unterschrift des Herstellers und eine entsprechende Bestätigung des Bauleiters über die sachgerechte Verwendung nach Fertigstellung wäre dann ausreichend.

Wegen Nachbarbeteiligung:

Es reicht aus, wenn die jeweils betroffenen seitlichen Nachbarn ihr Einverständnis durch kurzen Vermerk mit Unterschrift auf den Plänen dokumentieren.

  • Name:
  • Axel
  1. Bis 200 m² darf jeder

    Foto von wiki

    Maurermeister, Zimmermannsmeister, Bautechniker oder Bauingenieur einen Plan einreichen. Das ist in Hessen die sog. kleine Bauvorlagenberechtigung.

    Es muss kein Architekt sein!

    Nach 3 Jahren Berufstätigkeit darf ein Bauingenieur. auch größere Objekte in Hessen einreichen. Er muss aber neuerdings in der Ing. -Kammer sein. So wie ein Architekt Kammermitglied sein muss.

    Die "alten" dürfen es auch ohne Kammermitgliedschaft weiterhin.

  2. Hess. Bauordnung HBO

    Sie sollten die hessische Bauordnung lesen, besonders zu "genehmigungsfreie Bauvorhaben". Danach sind Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei, wenn Vorbehalte nach Abschnitt V Nr. 3 nicht bestehen. Diese Vorbehalte sind Statik und Brandschutz. Da bei Reihenhäuser bestimmte Grenzabstände entfallen und Einigkeit mit gleichen Vorhaben der Nachbarn bestehen, würde danach ein vereinfachtes Verfahren ohne Vorlagenberechtigung zutreffen. Es gibt dazu einen Vordruck für genehmigungsfreie Vorhaben. Dazu genügt die Angabe der Nummer aus der Liste der genehmigungsfreien Vorhaben. Sie können das vorab als kostenfreie Beratung auf dem Kreisbauamt klären. Dazu ist ein Katasterauszug notwendig.
  3. Hallo Herr Kischner, vielen Dank für die ...

    Hallo Herr Kischner, vielen Dank für die Hallo Herr Kischner,

    vielen Dank für die Informationen.

    Das Bauamt in Hanau antwortete kürzlich das ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO erforderlich mit Antrag auf Abweichung von § 6 HBO wegen beidseitig fehlenden seitlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück ist. Dazu wurde ich gebeten, den erforderlichen Bauantrag von einem zugelassenen Entwurfsverfasser meiner Wahl anfertigen zu lassen. Weiter unten wurden die Anforderungen gelistet.

    Nun muss ich zugeben das ich einfach nicht fündig werde, wer oder was ist ein zugelassenen Entwurfsverfasser. Wenn Sie nun sagen das ein Bau. Ing. genügt ... dann such eich mal im Branchenbuch nach Bauingenieuren. Vielen Dank und viele Grüße, ich hoffe diese Information bringt mich weiter. Axel

    Zitat: Ich komme zurück auf den bisher geführten umfangreichen Schriftverkehr per E-Mail, der mir allerdings nicht mehr vollständig vorliegt.

    Wir hatten nach meiner Erinnerung in der Vergangenheit festgestellt, dass gemäß Anlage 2 zu § 55 HBO Abschnitt I Nr. 1.13 Überdachungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1  -  3 mit einem Mindestabstand von 3 m zu einer jeweiligen Nachbargrenze baugenehmigungsfrei sind.

    Bei der hier vorgesehenen Überdachung einer Terrasse eines Reihenmittelhauses kann zu keiner der beiden Seiten ein Abstand von mindestens 3 m zur jeweiligen Nachbargrenze eingehalten werden.

    Demzufolge ist das geplante Vorhaben nicht baugenehmigungsfrei.

    Da es sich hier um keinen Sonderbau handelt, ist entweder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO oder eine Anzeige nach § 56 HBO erforderlich.

    Da Aufgrund geplanter beidseitiger Grenzbebauung die nach § 6 HBO erforderlichen seitlichen Abstandsflächen nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, scheidet eine Anzeige nach § 56 HBO aus.

    Es ist, wie bei den anderen bereits genehmigten Terrassenüberdachungen in der Umgebung, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 57 HBO erforderlich mit Antrag auf Abweichung von § 6 HBO wegen beidseitig fehlenden seitlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück.

  4. eigene Erfahrung und Recherche

    Bereits mehrmals habe ich festgestellt, dass der Antrag auf genehmigungsfreies bauen vom städt. Amt abgelehnt wurde und der gleichlautende Antrag beim Kreis stattgegeben wurde. So wird auch eine Überdachung unterschiedlich gehandhabt. Einige Ämter sehen darin einen Raum und folglich einen Antrag mit Architekt und allem Pipapo incl einer Ergänzung von GFZAbk. und GRZAbk.. Normalerweise geht eine Terrasse als Nebenfläche zu 50 % in die GRZ ein und gar nicht in die GFZ. Bei Reihenhäuser sind die Abstandsflächen aufgehoben, Terrassen gehen von Grenze zu Grenze mit einer Wand auf der Grenze, meist 2x2 Meter. Durch eine Überdachung entsteht kein Raum weil Wände fehlen und Seitenflächen offen sind. Es wird keine Nachbargenehmigung benötigt, besser ist es allerdings diese zu haben um einer Klage vorzubeugen. Auf keinen Fall aber dürfen Sie die Überdachung allseitig schließen weil dann ein Wintergarten entsteht der dann auch als Wohnraum gilt. Damit ist eine Überdachung einer Terrasse an der Grenze mit einem Ermessensspielraum versehen und normalerweise genehmigungsfrei. Überzeugen Sie das Kreisbauamt.
  5. Hallo Herr Kirchner, vielen Dank für ihre ...

    Hallo Herr Kirchner, vielen Dank für ihre Hallo Herr Kirchner,

    vielen Dank für ihre Tipps. Leider gehört Hanau nicht wirklich zum Main-Kinzig-Kreis, bzw. der Kreis verweist an die Stadt Hanau. Ich probiere es mal bei Myhammer.de Vielen Dank und viele Grüße, Axel

  6. so sind Behörden

    Hanau ist keine kreisfreie Stadt! Die Kreisstadt Main-Kinzig-Kreis ist Gelnhausen. Folglich ist das Kreisbauamt in Gelnhausen. Zwar haben Hochbauämter einer Stadt das Recht, Genehmigungsfreistellungen zu erteilen, aber bei kniffliger Rechtslage wird der Antrag zurückgewiesen. Kreisbauämter müssen rechtswirksam entscheiden und kennen sich in kniffliger Materie aus, deshalb hatte eine Genehmigungsfreistellung beim Kreis bei mir Erfolg mit gleichem Antrag, der bei der Stadt abgelehnt wurde.
  7. Hallo Herr Kirchner, ich habe soeben das ...

    Hallo Herr Kirchner, ich habe soeben das Hallo Herr Kirchner,

    ich habe soeben das Hochbauamt in Gelnhausen angeschrieben, werde mich jetzt gezielt damit auseinandersetzen und nicht locker lassen. Notfalls lasse ich mir einen Termin geben und gehe mit allen vorhandenen Unterlagen hin.

    Sie sagten ich benötige einen aktuellen Katasterauszug und das Haus ist 6 Jahre alt, wüssten Sie eventuell wo ich diesen beantragen könnte? Damals hat der Bauträger der Siedlung alle Formalitäten erledigt, daher bin ich leider absolut ahnungslos :-(

    Vielen Dank und viele Grüße! Axel

  8. dafür gibt es ein Amt

    Amt für Bodenmanagement und Geoinformation. Geht dort auch Online und auf Rechnung, ca. 25 €. Auf dem Kreisbauamt erhalten Sie auch eine kostenlose Bauberatung. Gehen Sie vorbereitet hin, z.B. "in der HBO steht ... ich verstehe das so ... und Nachbargenehmigung ist kein Problem. Und drucken Sie sich den HBO-Vordruck für genehmigungsfreies Bauen aus sowie den HBO-Anhang (Liste) für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Sie finden auch im Netz etwas über Abstandsflächen bei Reihenhausbebauung.
  9. Solange die Unterlagen nicht vollständig sind

    haben Sie keine Chance einen Antrag genehmigt zu bekommen.

    Gehen Sie in freundlicher Absicht dort vorbei, wenn die Behörde Sprechtag hat und lassen Sie sich sagen was Sie beibringen müssen und wer das einreichen darf. Sie haben es ja schon schriftlich vorliegen. Lassen Sie es sich erläutern.

    Es gibt natürlich solle und solle auf solchen Behörden.

    Oft haben die natürlich ihre Spezies, die für solche Aufträge "besonders qualifiziert" seien. Da wäscht schon mal die eine Hand die andere. Da es oft um viel Geld geht sind solche Beziehungen richtig geldwerte Vorteile. Aber Sie müssen diesen "Spezie" nicht nehmen.

    Es gibt auch den Spruch auf der Baustelle, "Die Leute sind alle fürchterlich. Aber es kommen keine anderen. "

    Dass ein relativ neuer Gundbuchauszug gefordert wird ist durchaus normal. Den bekommen Sie beim Grundbuchamt.

    Pauline


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN