Bauplan unterschreiben?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauplan unterschreiben?

Unser Nachbar (viergeschossige Reihenhäuser Köln Innenstadt/NRW) wollte sein Dachgeschoss ausbauen und verlangte wegen nicht einzuhaltender Abstandsflächen eine Angrenzergenehmigung, die jedoch nicht erteilt wurde, um den Bestandsschutz unseres Hauses (z.B. Wiederaufbau im Schadensfall) nicht zu gefährden.

In einem nachbarschaftlichen Gespräch schlug seine Architektin daraufhin eine Umplanung vor, die nicht zustimmungsbedürftig wäre (Grenzbebauung).

Nun fordert der Nachbar unter Fristsetzung, die geänderten Pläne zu unterschreiben und mein/unser Einverständnis zur Baumaßnahme zu erklären.

Nach meinem Verständnis sind immer dann meine Rechte beeinträchtigt, wenn ich ein Einverständnis geben muss. Unklar ist mir auch, weshalb ich bei einem Bauvorhaben, das nicht zustimmungsbedürftig ist, meine Zustimmung geben soll, indem ich die Baupläne unterzeichne.

Sofern unsere Rechte nicht tangiert sind, habe ich kein Problem mit dem Dachausbau, insbesondere da dies laut Auskunft der Architektin ohne unsere Mitwirkung genehmigungsfähig ist.

Ist eine Unterzeichnung der Baupläne auch bei "nicht zustimmungsbedürftigen Bauvorhaben" erforderlich oder besteht die Gefahr in irgend eine Falle zu tappen? M.E. sollte es ausreichend sein, allenfalls die Kenntnisnahme der Planung zu bestätigen ohne konkret eine Zustimmung zu erteilen.

  • Name:
  • Hannok
  1. Sie haben Recht

    Nachbarzustimmungen sind bei genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht notwendig. Der Nachbar führt was im Schilde. Bedenken Sie: eine einmal gegebene Nachbarzustimmung kann nicht mehr zurückgenommen werden, weder sofort noch irgendwann. Ich vermute, dass die Unterschrift für einen Bauantrag als Nachbarzustimmung sein soll.
  2. befürchte ich auch ...

    Danke für die schnelle Antwort.

    Die Problematik der unwiderruflichen Zustimmung durch Abzeichnung der Baupläne war uns bereits durch die "Erstplanung" (Abstandsflächen) bekannt, wo der Nachbar sogar durch einen Rechtsanwalt Schadenersatzforderungen angedroht hat, um die Unterschrift zu erlangen. Deswegen haben ja auch die "Alarmglocken" geschrillt, als wir die geänderten Pläne erneut unterschreiben sollten, obwohl die Planung angeblich nicht zustimmungsbedürftig sein sollte.

    Ich befürchte auch, dass uns da irgend etwas untergeschoben werden soll ...

    • Name:
    • Hannok
  3. Das ist nicht unüblich

    dass man die erforderliche Zustimmung unter Drohungen mit Schadensersatz und durch einen Anwalt einfordert.

    Eine Frechheit ist das. Aber so sind die Sitten.

    Fordern Sie einen utopisch hohen Betrag für die Zustimmung oder verlangen Sie die Forderung schriftlich.

    Oder sind Sie einfach für das Thema nicht zu sprechen!

    Sie werden allerdings aufpassen müssen, weil man dann ohne Genehmigung das einfach errichtet. Dann ist es schwierig die Polizei zu holen. Die weiß ja auch nicht was genehmigt ist. Das Bauamt ist Samstags geschlossen etc. und man hat natürlich sowieso einen guten Kontakt zum Architekten etc. Also die werden sich kaum bewegen.

    Da kommt noch viel Freude auf Sie zu.

    Einen Anwalt der was taugt ist so selten wie ein weißer Elefant. Auch wenn er nichts taugt lässt er sich jeden Handgriff, auch einen vergeblichen Telefonanruf mit 5 oder auch mit 15 min vergüten.

    Die Kosten bleiben auf jeden Fall bei Ihnen hängen.

    Versuchen Sie dem Bauamt auf den Wecker zu gehen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass Laien dort regelrecht "an der Nase herumgeführt werden", um es druckreif zu formulieren. ,

  4. genehmigungsfrei

    Ob etwas genehmigungsfrei ist, entscheidet nicht der Nachbar, sondern die Baubehörde. Dazu gibt es Antragsformulare und eine Liste für genehmigungsfreie Vorhaben in der Bauordnung. Erst wenn die Baubehörde (Kreisbauämter) die Bestätigung gibt, kann es losgehen. Sind Befreiungen notwendig geht das nur mit Bauantrag. Weicht der Bauherr vom Antrag ab, geht es nur mit Bauantrag. Ist eine Nachbargenehmigung notwendig, geht das nur mit Bauantrag. Drohungen des Nachbarn sollten sofort zum Abbruch der Verhandlungen führen.
  5. "Nachbargenehmigung"

    das "genehmigungsfrei" stammt von der Architektin. Nachdem wir die Unterschrift wegen Abstandsflächen verweigert haben, sagte sie, dass eine Grenzbebauung keine Nachbargenehmigung benötigt  -  klar ist dafür eine Baugenehmigung erforderlich, sorry, wenn ich das nicht klar ausgedrückt habe.

    Das macht uns ja so misstrauisch, weil wir nun doch unser Einverständnis erklären sollen ...

    Es besteht für uns ja keine Verpflichtung, da was zu genehmigen, insofern sollte er da keine dicken Geschütze auffahren und mit Forderungen kommen.

    Am sinnvollsten erscheint es mir, wenn er auflistet, wozu er konkret unsere Genehmigung haben will  -  nicht einfach einen Plan zur Unterschrift vorlegt.

    Und nein, wir haben nicht vor, einen Anwalt zu beauftragen, der nur unser Geld kostet. Schließlich will der Nachbar etwas von uns, worauf er offensichtlich keinen Anspruch hat.

    • Name:
    • Hannok
  6. Sie sollten Schreiben um was es genau geht

    Dachgeschossausbau ist doch beim Reihenhaus uninteressant, es sind beim Reihenhaus die Abstandsregeln aufgehoben. Also hat es etwas mit dem Bebauungsplan zu tun und das erfordert einen Bauantrag. Ein Schritt dabei ist eine Nachbargenehmigung. Im Extremfall will der Nachbar was illegales bauen um nach dem Motto "was steht das steht" und ist "vom Nachbarn genehmigt" eventuelle Einspüche abzuwehren. Auf jeden Fall ist Ihre Genehmigung zu Ihrem Nachteil.
  7. Dachgeschossausbau

    anfangs war es eine Gaube, die Abstandsflächen ausgelöst hätte, nun soll es eine Gaube in Grenzbebauung sein, für die keine Angrenzergenehmigung erforderlich sein soll, weil keine Abstandsflächen ausgelöst werden  -  sowie Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse.

    Wir wollten vermeiden, dass Abstandsflächen ausgelöst werden und wir im Schadensfalle das Grundstück nicht mehr so wie heute bebauen könnten. Die Dachterrasse bedingt m.E. eine nachbarschaftliche Absprache wegen der Geräuschentwicklung, was für uns kein Problem wäre.

    Ich bin da der Auffassung, dass der Nachbar schon konkret benennen sollte, wozu er das Einverständnis braucht statt uns den Plan ohne weitere Erläuterungen vorzulegen und mit "Einverstanden" abzeichnen zu lassen. So wie er das macht, fordert er das Misstrauen, dass da etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugeht, ja geradezu heraus.

    Einen Anspruch auf irgend ein Einverständnis hat der Nachbar nicht und solange das Misstrauen nicht ausgeräumt ist, bekommt er auch keine Genehmigung für irgendwas.

    • Name:
    • Hannok
  8. jetzt ist es klar

    Beides ist baugenehmigungspflichtig, sowohl die Gaube als auch die Dachterrasse. Der Nachbar soll einen Bauantrag einreichen, das Bauamt wird Sie hören und/oder die Nachbargenehmigung fordern. Die Gaube ist ein städtebauliches Problem, die Dachterrasse ist ein Hochsitz mit Rundumblick. Das DGAbk. könnte zum Vollgeschoss werden, durch die Dachterrasse könnte die GFZAbk. überschritten werden. Ohne die Pläne und die Berechnungen zu kennen sage ich: alles problematisch.
  9. danke

    Danke. Dann unterschreiben wir die Pläne nicht und warten ab, was passiert.
    • Name:
    • Hannok
  10. Es ist nicht verboten

    sich beim Bauamt über die Bauabsichten zu informieren. Wenn dort Pläne vorliegen, können die Ihnen Auskunft geben. Sie können auch die Pläne dort einsehen und sie sich erläutern lassen oder jemand mitnehmen.

    Das "Recht auf Akteneinsicht" schließt immer das Recht auf Kopien ein. Sie können sich Kopien anfertigen, also fotografieren. Kopien durch das Bauamt müssten Sie aber bezahlen.

    Ob die Leute das tun ist deren Sache. Ich habe da vorwiegend wenig Entgegenkommen erlebt. Aber das ist auf den einzelnen Ämtern und bei den einzelnen Leuten verschieden.


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