Löschwasserversorgung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Löschwasserversorgung

Hallo zusammen,

wir hatten vor einiger Zeit einen Bauantrag für den Ausbau einer Scheune gestellt. Während des Antragsverfahrens war diese leider abgebrannt und der Bauantrag wurde zurückgezogen. Nun haben wir einen zweiten Anlauf mit einem Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau gestellt.

Laut Voranfrage stellte die Gemeinde keine Anforderungen an die Löschenwasserversorgung, auch im ersten Antragsverfahren wurden keine Forderungen diesbezüglich gestellt. Nun fordert die Gemeinde von uns einen Nachweis zur Löschenwasserversorgung. Das geplante Einfamilienhaus befindet sich auf einem Hof mit 2 weiteren Wohneineiten, ein Löschteich ist nicht vorhanden. Auch in der näheren Umgebung haben die Wohnhäuser keine Löschwasserversorgung der nächste Hydrant ist ca. 3 km entfernt.

Meine Frage ist nun, darf die Gemeinde für unser einzelnes geplantes Gebäude einen Löschteich oder ähnliches verlangen (Objektschutz) oder ist es Aufgrund des fehlenden allgemeinen Schutzes nicht Aufgabe der Gemeinde für die Löschenwasserversorgung sorge zu tragen?

Wenn der Objektschutz erforderlich ist wie weißt man die Löschwasserversorgung für das einzel Gebäude nach?

Und wie könnte diese Löschwasserversorgung aussehen wenn kein Platz für einen Löschteich vorhanden ist?

Die Wasserversorgung auf dem Hof wird über einen eigenen Brunnen sichergestellt. Der Hof befindet sich in Schleswig Holstein.

Vielen Dank für Ihre Antworten

  • Name:
  • Sven
  1. Ersatzmaßnahme vorschlagen

    Ein Bauvorhaben wird nur genehmigt, wenn die Ver- und Entsorgung (Versorgung, Entsorgung) gesichert ist. Im Innenbereich einer Gemeinde ist das kein Thema. Fehlender Brandschutz bedeutet Gefahr für Leib und Leben. Das abzuwenden ist eine öffentliche Aufgabe. Die Gefahr wird abgewendet durch eine Ablehnung der Bebauung. Sie haben kein Recht auf Genehmigung und können daraus auch nicht eine Pflicht zur Löschwasserversorgung ableiten. Also müssen Sie eine Ersatzmaßnahme vorschlagen und herstellen, welche Ihren Eigenschutz gewährleistet. Eine Stichleitung von 3 km wird man wegen stagnierendem Wasser und Legionellen nicht genehmigen. Da bleibt wohl nur ein Brunnen mit der erforderlichen Wassermenge oder ein Löschteich. Von Gaslöschanlagen für Wohnhäuser habe ich noch nie gehört.
  2. Vielen Dank für Ihre Antwort. Würden wir ...

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Würden wir Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Würden wir auf freien Land ohne Nachbarn bauen wollen verstehe ich es auch voll und ganz. Aber wenn wir nicht bauen besteht die Gefahr doch immer noch für 2 direkte Nachbarn und 10 weitere in näherer Umgebung. Wir können doch nicht gezwungen werden mit unserem Bauvorhaben die Löschwasserversorgung für ganze Umgebung sicherzustellen, weil es vormals versäumt wurde darüber nachzudenken. Aufgrund der Menge der Wohneinheiten sehe ich es als Gemeinde Aufgabe oder sehe ich es falsch?

  3. Sie kennen das Verursacherprinzip?

    Der Verursacher bezahlt! Und bis das eintritt werden keine Genehmigungen erteilt. Lassen Sie sich zum Bürgermeister wählen und ändern Sie den Bebauungsplan.
  4. :) dann werde ich mich mal

     

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