Teilungserklärung bedarf Baugenehmigung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Teilungserklärung bedarf Baugenehmigung?

In Berlin soll für eine Teilungserklärung die Baugenehmigung vorliegend sein.

Wie ist mit bebautem Grundstück, wo z.B. ein Teil der Gebäude abgeschlossen und mit Baugenehmigung, anderes ungenutztes Gebäude noch keine hat, da z.B. die Planung erst in ferne Zukunft vorgesehen ist.

Kann die Gebäude mit Baugenehmigung nicht geteilt werden? Für Verkauft oder Vermietung wird ja Teilungserklärung benötigt.

  1. mehrere Möglichkeiten, ein Desaster

    Grundlage ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Sie brauchen dazu genehmigte Pläne und von einem Bestandsbau eben Bestandspläne aus der Baugenehmigung. Grundsätzlich brauchen Sie kein Bauwerk, sondern nur eine Baugenehmigung. Wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird, müssen Sie die zugehörige Verwaltungsvorschrift aus 1974 einhalten, dort ist der Umfang des Antrages in einem Gesetz festgelegt. Wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung über die erteilte Baugenehmigung erteilt müssen Sie auch so bauen. Bauen Sie anders, wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ungültig und muss neu beantragt werden. Das Problem ist ein weiterer, evtl. ungenutzter Altbau. Diesen Altbau müssen Sie herrichten als wäre er genutzt, d.h. alle Bedingungen der Abgeschlossenheit mit Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz und Fluchtwegen müssen hergestellt und genehmigt sein. Damit wird Ihr Vorhaben unmöglich wenn Sie das nicht tun! Es wird folgender Fall eintreten: In ferner Zukunft wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung geändert bzw. angepasst werden müssen wenn der Altbau genutzt werden soll. Dazu brauchen Sie die Einstimmigkeit, die Sie von anderen Eigentümern nicht bekommen werden! Es geht also nur so: alles oder nichts. Ein ungenutzter Altbau wird zum Desaster.

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