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Bauplanung / Baugenehmigung

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Baugenehmigung 5.02.03 18:37:32 MET
Hallo
Ich plane den Bau ein EFH in Niedersachsen. Das Grundstück liegt in keinem Baugebiet ( kein Bebauungsplan, teil des Grundstückes meiner Eltern. Haben es auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen)
Nun habe ich im letzten Jahr auf Anraten des Bauamtes der Gemeinede eine Bauvoranfrage gestellt. Sie wurde positive beantwortet. Danach habe ich mit einem Architeken zusammen mitte November einen Bauantrag gestellt. Leider bis heute noch keine Reaktion, außer der Eingangsbestätigung.
Auf telefonische Nachfrage kommt nur der Hinweiß auf die Antragsflut des Dezembers ( Stichwort Eigenheimzulage... )
Frage: Gibt es zeitliche Vorgaben für die Bearbeitung des Bauantrages bzw. Auskunftspflicht zur Bearbeitungsdauer?
Hätte es Möglichkeiten geben das Projekt Hausbau auf anderen Wegen anzugehen? Ein Bekannter gab mir unter dem Stichwort
"Einsiedlung" einige Hinweiße... ( sparen eines qualifizierten Lageplans, sparen der Kosten eines Bauantrages, keine Gebühren für eine Grundschuldeintragung ... )
Ich habe davon noch nie gehört!
Gruß Holger
Name: Holger
  1. es scheint große Unterschiede zu geben. 5.02.03 18:53:19 MET
    Ein u.a. von mir bearbeiteter Bauantrag, ebenfalls Niedersachsen, ebenfalls Mitte November, war nach 10 Wochen Bearbeitungszeit genehmigt. Verweildauer bei der Gemeinde wenige Tage, Restbearbeitungszeit beim Bauordnungsamt. Kritische Punkte wurden in Vorgesprächen geklärt. Durch Ihre Bauvoranfrage müsste die Ausgangsbasis ähnlich sein. Kamen Schreiben, dass Unterlagen fehlen? Eine gelegentliche telefonische Nachfrage durch Ihren Architekten kann von Vorteil sein.
    Name: Bruno Stubenrauch   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.archiFee.de
  2. .. einen Antrag nachgereicht 5.02.03 22:04:00 MET
    Einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubis
    zum Einbau einer Kleinkläranlage muste ich nachreichen. Diesen habe ich allerdings schon Anfang Januar genehmigt zurück erhalten.
  3. Unterschiede 7.02.03 09:11:24 MET
    Die Bearbeitung eines Bauantrags ist oft sehr unterschiedlich:
    - Sind Befreiungen erforderlich (erforderliche Behandlung in vers. Gremien)
    - Sind Stellungnahmen anderer Behörden erforderlich (z. B. Naturschutz, Baumschutz)
    Oft dauert es auch länger, nicht ganz eindeutige Angaben zu überprüfen.
    Auch die Personalsituation (Krankheit, Urlaub) kann die bearbeitung durchaus um ein paar Wochen verlängern...
    .
    Eine abschließende Bearbeitung soll innerhalb von 3 Monaten erfolgen, soweit keine besonderen Schwierigkeiten auftreten.
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de
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