Gartenhausgenehmigung in Bayern
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Gartenhausgenehmigung in Bayern

Wir haben vor 2 Jahren an der Grenze zu einem unserer Nachbarn ein Gartenhaus mit den Abmessungen 2,20 x 3,30 ohne Baugenehmigung errichtet, Aufgrund der Information des städtischen Bauamtes, dass der Bau eines solchen Gebäudes Genehmigungsfrei sei. Davor haben wir von den Eigentümern des entsprechenden Nachbargrundstückes sogar die Zustimmung schriftlich eingeholt, allerdings nie in Form eines offiziellen Antrags beim Bauamt "verwertet". Nun hat uns dieser Nachbar über das Bauamt auffordern lassen, das Gartenhaus zu entfernen. Wir haben dem Bauamt daraufhin die schriftliche Zustimmung des Nachbarn von vor 2 Jahren vorgelegt und einen "formlosen" Antrag auf Baugenehmigung inkl. Lageplan und Bauplan des Häuschens.
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass wir Aufgrund der Errichtung eines Carports (Überdachung unseres Grundstücks zwischen unserer Garage und der des Nachbarn ) bereits 7 Meter Grenzbebauung erreicht hätten und die maximalen 8 Meter zulässige Grenzbebauung durch unser Gartenhaus überschreiten würden. Ferner wurde  -  und das sei wohl das ausschlaggebende an der Nicht-Genehmigung  -  der Nachbar angeschrieben und ihm die damalige Unterschrift vorgelegt, welche dieser dann beim Bauamt schriftlich widerrufen hat (!?). Nun hat uns das Bauamt also aufgefordert das Häuschen zu entfernen und einen Bauantrag (wieder formlos ) für einen neuen Standort vorzulegen. Das haben wir dann gemacht, worauf wir eine erneute Aufforderung des Bauamtes erhielten, auf dem Lageplan die Unterschrift aller 3 (!) angrenzenden Nachbarn einzuholen, obwohl grundsätzlich nur ein Nachbar betroffen ist (alle anderen Grundstücke sind mehr als 3 Meter entfernt, obwohl Abstandsflächen für ein solches Nebengebäude eh'nicht relevant scheinen, oder?) und wir ja die Unterschrift des einen Nachbarn eh' schon nicht mehr erwarten können. Beim recherchieren der einschlägigen Gesetze stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, das bisherige Häuschen zu entfernen und wenn doch, ob wir tatsächlich die Unterschriften von irgendeinem Nachbarn brauchen (die hätte ich wohl nicht einmal für den Bau meines Hauses benötigt )
Das Häuschen liegt allerdings außerhalb der Bebauungsgrenzen.
Wer kann helfen?
  • Name:
  • Christian Grams
  1. genehmigungsfrei ist nicht das gleiche wie zulässig

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen die Bauvorschriften einhalten. Ein Gartenhaus dieser Dimension ist genehmigungsfrei. Es darf sich auch außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche befinden, wenn der Bebauungsplan dies nicht explizit ausschließt. Die Aussage bez. max. 8 m Grenzbebauung stimmt leider (Art 7.4 BayBoAbk.). Hält das Gartenhaus an seinem neuen Platz 3 m Grenzabstand ein und ist es nicht auf Grund expliziter Festsetzungen im Bebauungsplan unzulässig, ist kein Bauantrag erforderlich, und damit auch keine Nachbarunterschrift.
  2. Ergänzung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn, wie in Ihrem Fall, formlos oder im Baugenehmigungsverfahren von nachbarschützenden Vorschriften (maximale Länge der Grenzbebauung) abgewichen werden soll, sind die nachbarlichen Belange zu prüfen. Dies bedeutet eben, dass mindestens die Zustimmung des betroffenen Nachbarn erforderlich ist.
    Wenn Ihr damaliger Plan zur Nachbarzustimmung das Gartenhäuschen so dargestellt hat, wie Sie es nun gebaut haben, sollte die damalige Nachbarzustimmung immer noch gelten. Wenn nichts dargestellt wurde kann er sich rausreden: "habe ich mir nicht so groß vorgestellt ... "
    Für einen Bauantrag ist grundsätzlich die Beteiligung (nicht Zustimmung) aller Nachbarn erforderlich. Wenn am neuen Standort alle Vorschriften eingehalten werden, kann der Antrag trotzdem genehmigt werden.
    Da Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist, wäre normalerweise nur ein Antrag auf Befreiung oder die Darstellung des Gebäudes zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erforderlich ...

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