Frage zur GRZ 17.06.03 MET Unser Nachbar hat angedeutet, Einspruch gegen unsere geplante Bebauung einzulegen, da er unsere GRZ als überschritten ansieht. Frage: kann er dies tun, wenn das Bauamt aber bereits eine Genehmigung erteilt hat? Könnte man beim Bauamt hierfür eine Ausnahmegenehmigung erhalten? Name: Helge
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.