Leichte Überschreitung der Baugrenzen möglich? 28.10.03 Hallo Forum, unser Archtitekt hat uns heute den ersten Gundriss vorgelegt, der uns ganz gut gefällt. Zunächst zur Info: Es ist ein Eckgrundstück mit einer Baugrenze, die jeweils 3 Meter vom Grundstücksrand (zu den Straßen hin) entfernt ist. Im BP steht, dass ausnahmsweise bis zu einem drittel der Hausbreite Erker usw. darüber hinausstehen dürfen (bis zu 1,5 Meter nach vorne). Zu der einen Straße hin haben wir einen Erker, der in seiner vollen Breite 3,75 Meter misst. Das gesamte Haus ist 11 Meter breit. Die 3,75 Meter ist geringfügig größer als ein drittel. Der Architekt meint, dass würde so durchgehen. Der Antrag wird übrigens vereinfacht im Kenntnisvergabeverfahren(?) abgegeben. Kann man sich darauf verlassen? Oder wird auf dem Bauamt knallhart gemessen? Prüft das einer auf dem Amt bei einem vereinfachten Verfahren? Frage 2: zur anderen Straßenseite hin ist der Balkon auch breiter als ein drittel. Hier ist der Balkon und das Haus allerdings komplett innerhalb der Baugrenze. Ja, fast eigentlich. Die Vorlage des Architekten (Grundstücksbreite) ist 2mm zu groß ausgefallen (20 cm). Fällt das auf? Und wenn ja, werden 20 cm Baufensterüberschreitung toleriert? Vielen Dank für eure Hilfe Maria Name: Maria
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