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Bauplanung / Baugenehmigung

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Ich besitze ein Grundstück außerhalb einer Ortschaft welches ... 11.01.04
Ich besitze ein Grundstück außerhalb einer Ortschaft welches als Garten und Ackerland bezeichnet wird. Daruf will ich einen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 m² aus Holzerrichten errichten. Habe einmal gehört das man bis zu einem Rauminhalt von 30m³ keine Genemigung braucht. Stimmt das ?
Name: Inge Winter  

  1. Landesbauordnung 11.01.04
    Abhängig von der Bauordnung Ihres Bundeslandes.
    Dort ist genau definiert, welche Gebäude genehmigungsfrei sind.
    Das ganze scheint sich im Aussenbereich abzuspielen.
    Dann ist es nicht einfach, weil dort nur "privilegierte" Gebäude errichtet werden dürfen.
    z.B: Feldscheune eines landwirtschaftlichen Betriebes.
    Maßgebend ist erstmal immer die Landesbauordnung
    Name: Michael Liebler   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. genehmigungspflichtig / zulässig 12.01.04
    Ergänzung zum Vorgenannten:
    Was Sie genehmigungsfrei errichten können steht in der LBO (nachzulesen z. B. unter http://www.feuertrutz.de).
    Ob das Vorhaben aber überhaupt zulässig ist, hängt nicht mit der Genehmigungspflicht zusammen.
    Ob ein Gebäude zulässig ist, hängt u. A. vom Planungsrecht und vom Bauordnungsrecht ab.
    - Das Planungsrecht ist im BauGB geregelt, wonach im Außenbereich (§35) eben nur landwirtschaftliche Gebäude oder Gärtnereien zulässig sind (und noch mehrere Sonderfälle...). Die Zulässigkeit / Unzulässigkeit ist nicht an eine bestimmte Größengrenze gebunden.
    - Im Bauordnungsrecht ist die Genehmigungspflicht, Abstandsflächen, Brandschutz uvm. geregelt. Manche dieser Regelungen sind auch von genehmigungsfreien Gebäuden einzuhalten.
    Fazit: Vorsicht! Genehmigungsfrei heißt nicht automatisch zulässig!
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de
 

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