Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 2113: Vorschriften der LBO zur Abstandsflächenberechnung unlogisch !?

Bauplanung / Baugenehmigung

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Vorschriften der LBO zur Abstandsflächenberechnung unlogisch !? 27.01.04
Hallo Forum,
eine Frage zur Bestimmung der Wandhöhe zur Abstandsflächenberechnung (BW):
Meinem Verständnis nach müsste eigentlich gelten:
Kleinere bzw. niedrigere Wand ~ kleinerer Abstandsfläche.
Dies ist aber offenbar nicht so:
Fall 1) Haus mit 'Standardgrundriss' ( also z.B. 2 Geschosse + Satteldach 40 Grad Dachneigung (symmetrisch) ) Wandhöhe bis zum Schnittpunkt mit Dachhaut sei H, Höhe des Giebels sie G.
Die für die Abstandsfläche relevante Höhe ist dann H. Der Giebel hat keine Auswirkung da Dachneigung < 45 Grad.
Fall 2) Eine Hälfte des Hauses aus Fall1. Jetzt hat man 2 unterschiedlich hohe Seiten: Einmal H, einmal H+G.
Die mittlere Wandhöhe ist dann wohl H+ G/2.
Die Abstandsfläche ist hier also größer, obwohl das Haus genauso hoch ist.
Fall 3) Standardhaus aber 1/2 Flachdach. siehe 'Bild' unten Hier muessen 2 Wandabschnitte getrennt betrachtet werden. Die mittlere Wandhöhe ist dann H + G/4.
Die Fälle 2 und 3 sind kleiner (oder mindestens nicht größer) als Fall 1, haben aber eine grössere Abstandsfläche.
Kann mit jemand erklären welche Logik sich hinter den Vorschriften zur Wandhöhenberechnung verbirgt.
Fall 1)
..../\.........-
.../..\
../....\......G
./......\
/ .......\.....-
|........|
|........|
|........|....H
|........|
|........|
Fall 2)
..../|......-
.../.|
../..|......G
./...|
/ ...|......-
|....|
|....|
|....|....H
|....|
|....|
Fall 3)
..../|.........-
.../.|
../..|......G
./...|
/ ...|_......-
|........|
|........|
|........|....H
|........|
|........|
Name: abstandsberechner  

  1. Erläuterung 28.01.04
    Die Abstandsflächen dienen u. a. der Sicherstellung von Belichtung und Lüftung.
    Beispiel:
    Wenn ich z. B. 3m von einem Haus mit 6m Wandhöhe entfernt stehe (Blickpunkt in Bodennähe), macht es keinen Unterschied, ob über der Wand mit 6m ein Flachdach oder ein Dach mit 20° DN oder 40° DN kommt, nur die Wand selbst ist zu sehen. Erst wenn das Dach eine Dachneigung von über ca 60° hat, bekomme ich die Dachfläche zu sehen. (In der A.-Flächen-Berechnung werden Dachflächen unter 45° DN nicht berücksichtigt...)
    Den direkt an die Traufseite angrenzenden Nachbarn interessiert die Giebelhöhe nur zweitrangig; er wird hauptsächlich durch die Wandhöhe und den Abstand der Wand beeinträchtigt.
    Bei Fall 1 und 3 ist die Wirkung auf den (an der Grenze stehenden) Nachbarn die gleiche, die einzuhaltende Abstandsfläche auch.
    Bei Fall 2 Sieht der Nachbar eine deutlich höhere Wand. Folglich muß auch die einzuhaltende Abstandsfläche höher sein.
    Das Gesetz ist sehr Wohl logisch, man muß die Sache nur vom richtigen Standpunkt aus betrachten.
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de
 

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