Vorschriften der LBO zur Abstandsflächenberechnung unlogisch !? 27.01.04 Hallo Forum, eine Frage zur Bestimmung der Wandhöhe zur Abstandsflächenberechnung (BW): Meinem Verständnis nach müsste eigentlich gelten: Kleinere bzw. niedrigere Wand ~ kleinerer Abstandsfläche. Dies ist aber offenbar nicht so: Fall 1) Haus mit 'Standardgrundriss' ( also z.B. 2 Geschosse + Satteldach 40 Grad Dachneigung (symmetrisch) ) Wandhöhe bis zum Schnittpunkt mit Dachhaut sei H, Höhe des Giebels sie G. Die für die Abstandsfläche relevante Höhe ist dann H. Der Giebel hat keine Auswirkung da Dachneigung < 45 Grad. Fall 2) Eine Hälfte des Hauses aus Fall1. Jetzt hat man 2 unterschiedlich hohe Seiten: Einmal H, einmal H+G. Die mittlere Wandhöhe ist dann wohl H+ G/2. Die Abstandsfläche ist hier also größer, obwohl das Haus genauso hoch ist. Fall 3) Standardhaus aber 1/2 Flachdach. siehe 'Bild' unten Hier muessen 2 Wandabschnitte getrennt betrachtet werden. Die mittlere Wandhöhe ist dann H + G/4. Die Fälle 2 und 3 sind kleiner (oder mindestens nicht größer) als Fall 1, haben aber eine grössere Abstandsfläche. Kann mit jemand erklären welche Logik sich hinter den Vorschriften zur Wandhöhenberechnung verbirgt. Fall 1) ..../\.........- .../..\ ../....\......G ./......\ / .......\.....- |........| |........| |........|....H |........| |........| Fall 2) ..../|......- .../.| ../..|......G ./...| / ...|......- |....| |....| |....|....H |....| |....|Fall 3) ..../|.........- .../.| ../..|......G ./...| / ...|_......- |........| |........| |........|....H |........| |........| Name: abstandsberechner
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