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BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

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Wir (6 Familien ) haben folgendes Problem. Wir haben einen Werkvertrag für je eine Doppelhaushälfte unterschrieben, haben noch nicht angefangen zu bauen, Bauantrag ist gestellt, ca. 3000 € schon gezahlt und haben jetzt erfahren das diese Firma bereits 3 mal in Konkurs gegangen ist und wohl auf dem Weg ins 4. Mal ist. (Ja wir wissen, ziemlich dumm, blauäugig und naiv, uns nicht vorher schlau zu machen!)
Unsere Frage: Ist es jetzt noch möglich eine Fertigstellungsbürgschaft von dieser Fa. zu verlangen? Wenn die Fa. uns diese nicht geben will, ist es daraufhin möglich aus dem Vertrag heraus zu kommen?
Über eine schnelle Beantwortung würden wir uns sehr freuen
MfG
6 Familien die ziemlich fertig sind
  • Name:
  • Tanja Zeier
  1. Nein,

    eine Erfüllungsbürgschaft im Nachhinein muss Ihnen keiner geben.
    Vertrag ist Vertrag = Vertrag ohne Erfüllungsbürgschaft? , dann ist's wohl ohne.
    Im übrigen müssen Sie die entstehenden Kosten für eine Bürgschaft übernehmen, sofern sich der Unternehmer bereit erklären sollte eine zu liefern, aber er wird's nicht tun, die Liquidität ist in aller Regel eh am Ende.
    Möglicherweise würde eine Erfüllungsbürgschaft, sagen wir 10 % x 6 Häuser = 60 % einer ganzen Hütte seinen Kontokorent so niederdrücken, dass er dann direkt am Ende ist.
    Ist denn wenigstens eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbart?
    Ansonsten, wenn Sie bedenken gegen die Solvenz Ihres Unternehmers haben, hier mein Rat:
    Gute Baubetreuung, Zahlungen nur nach tatsächlich erbrachten Baufortschritt.
    Viel Erfolg
  2. Auch nicht

    Nein eine Gewährleistungsbürgschaft haben wir auch nicht. Was heißt Gute Baubetreuung? Sollen wir uns einen unabhängigen Gutachter dazu holen?
    Wir danken Ihnen für die schnelle Beantwortung unserer Fragen.
    MfG
    Tanja Zeier
  3. Joo.

    genau das.
    Eine gute Baubetreuung spart Ihnen mehr Geld als Sie kostet.
    Dies schreibe ich nicht, um den vielen Leuten hier im Forum ihr Geld mit solchen Dingen verdienen, einen Gefallen zu tun.
    Ich selber habe daran gegeizt, ob's ein Fehler war, würd sich irgendwann zeigen.
    Aus meinem Bekanntenkreis haben es Leute (besser?), naja auf jeden Fall mit guter Baubetreuung gemacht und haben dadurch wirklich Geld gespart. Als ein paar Punkte:
    Abrechnung nach Massen, können Sie nicht wirklich selber kontrollieren.
    Prüfung der Qualität in Lieferung und Ausführung
    Schutz vor Murks
    etc.
  4. oh man

    den Text kann man ja kaum lesen, von den Rechtschreibfehlern mal zu schweigen, ich geh ins Bett. Sorry, für das schlechte Deutsch
  5. Hilfe suchen

    Hat die Fa. den Bauantrag für sie erstellt? Dann haben Sie wenigstens bisher einen gewissen Gegenwert ... Ansonsten: mit dem Vertrag zu einem RA oder Architekten, um zu retten, was noch geht; kommt auch genau drauf an was Sie vertraglich vereinbart haben (Kündigung etc.).
  6. Kündigung

    Ehrlich gesagt finde ich im Werkvertrag nichts über Kündigungen.
    Den Bauantrag hat die Firma erstellt und möchte jetzt ca. 6500 € als nächste Abschlagzahlung dafür. Es fehlen allerdings noch die Entwässerungspläne, weil die Stadt die Kanalplanung noch nicht abgeschlossen hat.
    Wo könnte man denn erfahren ob die Firma mal wieder in Insolvenz gehen möchte?
    MfG
    Tanja Zeier
    • Name:
    • Tanja Zeier
  7. Vielen Dank

    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer Fragen.
    Wir werden jetzt doch lieber mal einen Rechtsanwalt aufsuchen.
    MfG
    Tanja
  8. Wir danken.

    Wir danken.

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