Was braucht man für eine Umnutzung?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Was braucht man für eine Umnutzung?

Hi,
wir haben uns in Bad Schwartau (ja, wo die Marmelade herkommt ...) in Schläfrig-Holstein ein Haus gekauft.
Der Vorbesitzer hatte an das Haus 1970 einen schönen Anbau machen lassen, den er als Werbeagentur benutzt hat.
Der Anbau ist als Atelier zugelassen.
Jetzt denke ich daran, das Atelier zur Wohnung umzubauen.
Leider muss man dann ja nach meinem Wissen eine Umnutzung machen.
Wie macht man so etwas?
Was bracht man dazu alles?
Die auf dem Bauamt wollten mir nicht gleich helfen, erst einmal prüfen, ob alles zugelassen ist usw. Da habe ich keine Probleme, aber ich wollte erst einmal nur eine Info haben ...
Wie sieht es aus, wenn man es später wieder zum Büro umnutzen möchte?
Dazu habe ich leider nichts im Forum gefunden.
Gruß
Michael
  1. Wo kein Kläger ...

    Wo kein Kläger da kein Richter..
  2. @ Bergs

    So sehe ich das eigentlich auch, aber die Frage klingt danach, dass diese Wohnung evtl. vermietet werden soll, bzw. eine eigenständige Einheit bilden soll, wie sieht's denn dann mit Teilungserklärung/Nutzungsänderung aus?
    @ Michael
    Bei uns (Stall=>Gewerbe, FFM) Aufwand Nutzungsänderung wie Baugenehmigung (Antragsberechtigter, Pläne, Schornsteinfeger ...). Vielleicht wissen Bergs, ob das in SH in der Praxis einfacher gehandhabt wird (z.B. was ich nicht offiziell weiß..).
    • Name:
    • Reg2023-Petra Leue-Bahns
  3. Wenn man rein nach den Buchstaben ...

    Wenn man rein nach den Buchstaben des Gesetzes geht, braucht man für die Umnutzung von Gewerbe- in Wohnraum eine Genehmigung. Umfang nahezu wie ein normaler Bauantrag. Zurück gilt dann das gleiche. Kompliziert wird es deshalb, weil man nicht weiß, welche Vorschriften in 10 Jahren gelten. U.U. kann das dazu führen, dass eine gewerbliche Nutzung nur mit erheblichen Umbauaufwand wieder erfolgen kann. Ist zwar paradox, aber thats Germany ...
  4. Es muss

    Werter Fragesteller
    noch nicht mal Gewerbe gewesen sein. Eine Werbeargentur könnte auch unter die freien Berufe (Künstler) gefallen sein. Damit wäre zwar immer noch eine Umnutzung von Büroraum zu Wohnraum gegeben (Antragspflicht), aber das zurück könnte wieder nur für freie Berufe gehen, weil die i.d.R. auch in Wohngebieten zulässig sind. Aber Gewerbe meist nicht.
  5. vielleicht

    kann man das ja als Arbeitszimmer deklarieren :-)
  6. Danke

    Hallo,
    danke an alle, die mir hier weiterhelfen.
    Also, ich möchte es legal machen und nicht schwarz.
    Würde bestimmt funktionieren, aber übertreiben darf man es halt nicht.
    Ich habe jetzt mit einer Architektin gesprochen und die hat mir den Tipp gegeben, einen formlosen Antrag zur Umnutzung zu stellen und wichtig wäre "das der vorhandenen Sanotär- und Küchenanschluss weiterhin genutzt werden soll".
    mal sehen.
    Gruß
    Michael

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