geprüfter Standsicherheitsnachweis 05.11.04 Wir, bzw. unserer Architekt hat mit dem Bauantrag eine Statische Berechnung (73Seiten) zum Umbau eingereicht. Die Berechnungen wurden von einer Baustatikerin (Dipl.Ing) erstellt und auch unterschrieben. Die Vollständigkeit des Antrags und der zugehörigen Bauvorlagen wurde schriftlich bestätigt. Mit dem Ergebnis der Besichtigung der abschließenden Fertigstellung wurde dann u.a. mitgeteilt : Nach § 62a Abs. 2 der SächsBO ist für Gebäude mit mittlerer Höhe die statische Berechnung durch einen zugelassenen Prüfing. für Baustatik prüfen zu lassen. Die vorgelegte Genehmigungsplanung enthält nur die ungeprüfte statische Berechnung. Nach dem was ich hier im Forum und im Internet gefunden habe kann ich diese Aussage nicht nachvollziehen. Kann mir bitte jemand Unterschied und Handlungsbedarf erklären. Voarb besten Dank Stefan Benkert / Sachsen Name: Stefan Benkert
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