Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 2639: Grundstückkauf

Bauplanung / Baugenehmigung

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Grundstückkauf 01.03.05
Hallo,
ich beabsichtige ein Grundstück zu kaufen und habe hierzu folgende Fragen:
1. Was bedeutet: "Sicherungshypothek zu Gunsten der Stadt XYZ"?
2. Was ist ein positiver Bauvorbescheid und welche Vorteile bringt er?
3. Wie kann ich sicherstellen, dass eine Bebauung einem EFH überhaubt möglich ist.
4. Auf welche Dinge sollte man in einem Notarvertrag ganz besonders achten?
Danke
Gerd

  1. In Kurzversion... 01.03.05
    ... den Rest erklärt der Notar: zu1. Die Stadt bekommt Geld, aus welchem Grund auch immer. Dann nur über Notaranderkonto abwickeln, weil dann Lastenfreiheit gewährleistet ist.2. Sie wissen, daß Sie irgendwas drauf bauen können. Bauvorbescheid aushändigen lassen. Oftmals geht aus selbigen auch hervor, was genau gebaut werden darf. 3. Folgt aus 2. 4. Zahlung/Abwicklung nur über Notar, dann sind Sie immer auf der richtigen Seite. Fallen Erschließungskosten an, wer trägt diese? Baulasten?
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  2. Zu den Fragen 01.03.05
    Sicherungshypothek: Grundbucheinsicht verschafft Klarheit darüber welchen Inhalt diese Sicherungshypothek hat und ob Übernahme o. Löschung möglich ist
    Positiver Vorbescheid bedeutet, dass zur Klärung der Bebaubarkeit des Grundstücks eine Bauvoranfrage gestellt wurde, auf welche ein positiver Bescheid ergangen ist. Vorbescheid einsehen, dann wissen Sie ob z.B. Einfamilienhausbau angefragt war.
    Beim Notarvertrag muss auf viele Punkte geachtet werden. Am Besten Sie lassen sich einen Vertragsentwurf aushändigen udn besprechen diesen mit einem Rechtsanwalt.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. Bauvorbescheid? 01.03.05
    Ist ein positiver Bauvorbescheid an ein bestimmte Bebauung gebunden oder handelt es sich hierbei um eine allgemeine Aussage zur Bebaubarkeit? Wenn also für ein Grundstück ein positiver Bauvorbescheid vorliegt, gilt dieser dann auch nur für das zum Zeitpunkt der Bauvoranfrage geplanten Bauvorhabens?
    +
    Ich habe im Internet ein Grundstück gefunden und im Exposé steht eben nur, dass ein positiver Bauvorbescheid vorhanden ist. Woher weiß ich also, dass dieser auch für mein Bauvorhaben gültig ist?
    +
    +
    Danke
    Gerd

  4. ach ja, 01.03.05
    ist solch ein positiver Bauvorbescheid eigentlich unbegrenzt gültig bzw. wer kann Auskunft über die Gültigkeitsdauer geben?
    +
    Gerd

  5. Geht aus dem Bauvorbescheid hervor... 01.03.05
    ... dort wird immer Flur und Flurstück genannt. Aus selbigen ergibt sich auch die Gültigkeitsdauer, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, meistens aber 2 - 3 Jahre plus Verlängerung.
    Name: Rüdiger und Monika Berg   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.berg-schwedenhaus.de

  6. ach ja, 01.03.05
    ist solch ein positiver Bauvorbescheid eigentlich unbegrenzt gültig bzw. wer kann Auskunft über die Gültigkeitsdauer geben?
    +
    Gerd

  7. Bauvorbescheid 02.03.05
    Hallo Gerd,
    Positiver Bauvorbescheid heißt Bebauung nach §34 BauGB,in diesem Vorbescheid ist bereit Größe und Lage der zukünftigen Bebauung genehmigt.Wie gebaut werden darf können Sie dem Bauvorbescheid entnehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name: Stephan Rieder   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Bauvorbescheid 02.03.05
    Hallole,
    ein Bauvorbescheid ist gaunau so lange wie eine Baugenehmigung gültig. Der Bauvorbescheid kann vor ablauf der Dreijahresfrist formlos verlängert werden, wenn keine öffentlich-rechtlichen Dinge entgegen stehen. Dies wären ein neuer Bebauungsplan oder eine Änderung in der Rechtsprechung, sprich andere LBO oder Bau-GB. Falls nichts entgegensteht, kann alle drei Jahre um weitere drei verlängert werden.
    Dies war eine Zeitangabe für BaWü. In anderen Bundesländern kenn ich mich "noch" nicht aus!
    Gruß aus Baden
    Name: Peter Oberst   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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