Baugenehmigung überhaupt nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung überhaupt nötig?

Hallo zusammen.
Ich beginne gerade mit der Sanierung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gutshofes in Thüringen. Da ich den größten Teil der Arbeiten mit meinem Familien- und Freundekreis bewältigen möchte und ich Aufgrund der Eigenfinanzierung nicht unter Zeitdruck stehe, würde ich die Formalitäten gern selbst erledigen. Hierzu habe ich auch schon Honorarangebote von Architekten und Bauplanern (-betreuern) eingeholt, die allesamt ihr Standardprozedere durchführen wollen. Die dafür entstehenden Kosten für Honorare der selbigen, sehe ich als unverhältnismäßig.
Sachen die unbedingt erforderlich sind (Ist-Bestandüberprüfung, Statikberechnung, etc.) müssen gemacht werden  -  klar.
Nun meine Frage:
Der erste Sanierungsabschnitt ist der Ausbau eines Kuhstalles mit Futterküche und Heuboden. Auf dem Heuboden soll eine Holzbalkendecke eingezogen werden um ein weiteres Dachgeschoss zu erhalten. Die statischen Berechnungen hierfür sind durchgeführt und erforderliche Verstärkungsmaßnahmen detailliert aufgeführt. Ist hierfür eine Bauantrag überhaupt erforderlich, oder reicht hier das durch den ausführenden Zimmermeister Anzeigeverfahren?
Die Nutzungsänderung des Gebäudes muss dann gemeldet werden  -  klar. Muss das vor dem Baubeginn geschehen, oder reicht es unmittelbar vor Fertigstellung?
2. Frage:
Laut LBOAbk. sind Änderungen an Türen und Fenstern nicht genehmigungspflichtig. Wie sieht es jedoch aus, wenn ich ein Stalltor (2 m breit) durch ein Sektionlator (3 m breit) ersetzen will?
Danke für Ihre Bemühungen und einen schönen Sonntag noch.
  • Name:
  • JayJayS
  1. fragen

    welches Bundesland?
    Außenbereich?
    umgebende Bebauung?
    in was genau wird geändert  -  Stall zu Wohngebäude z.B.?
    usw.
    Angaben reichen sooooooooooooooo nicht.
    MfG
    jens
  2. Antworten :

    Hallo
    Fast alles im ersten Beitrag schon genannt.
    1. Thüringen
    2. Was Außenbereich? Es bleibt alles beim Alten, bis auf ein paar Fenster.
    3. Im Norden mit 3 m Abstand angrenzend ein ehem. Kälberstall der mit zum Hof gehört. Rest freistehend.
    4. Heuboden zu Wohnbereich, Futterküche (Untergeschoss) in Geräteraum (Heizung WP, Waschküche, etc.).
    MfG
    JayJayS
  3. §§ 62 und 63 der Bauordnung

    Der Fragesteller möge bitte die genannte Vorschrift lesen und dann entscheiden, ob er sich das so zutraut, wie er es offenbar vor hat. Fürchte sonst, er wird sehr bald das gesparte Architektenhonorar in anwaltliche Beratung investieren müssen.
  4. ok

    thüringen habe ich übersehen  -  aber:
    zu 2. was ist Außenbereich  -  da geht es schon los. schon mal was von § 35 bo gehört? so einfach mal ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude oder einen bäuerlichen Betrieb umzuwandeln  -  hhm.
    auch der Hinweis auf § 62  -  63 der Landesbauordnung thüringen ist gut!
    zu. 3 das selbige! zu grenzabständen und Bestandsschutz möcht ich fast nichts sagen  -  falls es nicht im Außenbereich ist! ansonsten gibt es da eh ärger. jaaaaaaaaaa wir leben in Deutschland.
    zu 4.
    Nutzungsänderung  -  na wenn das kein Grund zur Genehmigung ist.
    fürchte da werden sie um eine Genehmigungsplanung nicht hinkommen.
    MfG
    jens
  5. Klar ...

    Werter Fragesteller
    Sie können auch erst ausbauen und dann die Nutzungsänderung beantragen.
    Und dann Ihrer Bank erklären, warum Sie nun doch eine Hypothek brauchen, um die ganze Auflagen der Bauordnung incl. der damit verbundenen Umbauten zu bezahlen ;-))
    Aber Sie haben ja vorher Geld gespart ;-)).
  6. Expertenhilfe?

    Hallo
    Ohne jemand zu nahe zu treten oder seine Bemühungen hier abzuwerten. Unter Expertenhilfe verstehe ich aber nicht die Aufzählung von §§ sondern sachliche Antworten. Die LBOAbk. lesen kann ich selbst.
    § 35 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte (wo bitte Außenbereich?)
    §§ 62;63 beziehen sich in diesem Falle hauptsächlich auf die Nutzungsänderung. Das diese genehmigungspflichtig ist, habe ich im Ursprungsbeitrag schon erwähnt!
    Das Gebäude bleibt in seinen Abmessungen absolut identisch, wird lediglich im Obergeschoss (Heuboden) durch eine freitragende Holzbalkenkonstruktion und ein paar zusätzliche Fenster ergänzt, wärmegedämmt und als Wohnraum ausgebaut. Das Treppenhaus ist durch eine Brandschutzwand vom Wohnbereich abgetrennt.
    Die Nordfront bleibt Fensterlos da dort mit 3 m Abstand der ehem. Kälberstall angrenzt.
    MfG
    JayJayS
  7. Bauvoranfrage

    Investieren Sie in eine Bauvoranfrage.
    Daraus ersehen Sie dann die Genehmigungsfähigkeit.
    Sie nutzen um und verlieren dadurch den Bestandsschutz.
    Wenn Ihr vorhaben schief geht haben Sie einen nicht nutzbaren Bauernhof (oder Sie stellen Kühe ins Wohnzimmer und werden Bauer)
    Sie wollen extrem in die Statik eingreifen.
    Achten Sie auf die Haftpflichtversicherung von Architekt, Statiker und Bauleiter.
    Was ruft ein Architekt, der schreiend aus dem Haus läuft:
    Mit fällt gerade etwas ein!
  8. köstlich

    Herr Klaus ... ist aber nein, nein gefährlicher Gag hier im Forum ... ;-)
  9. Na endlich!

    @Herr Klaus
    Endlich mal eine fundierte Antwort mit der man was anfangen kann und mit ein wenig Ironie verziehrt. Der Eine oder Andere Architekt hier im Forum fühlt sich wohl bezügl. der Kosten etwas auf den Schlips getreten. Wer aber bitte bezahlt für den Stellung eines Bauantrages ca. 11 T€ für 85 m² Ausbaufläche. Die bereits angefallenen Kosten für Bestandsvermessung und statische Überprüfung des Vorhabens ist hier nicht mit berücksichtigt, da schon erledigt und bezahlt. Scheinbar kostet der Architekt beim Neubau dann nochmal soviel wie das Haus selber!
    ALSO BEWAHRT DIE RELATIONEN!
    MfG
    JayJayS
  10. Irgendwie

    hat der Fragesteller recht  -  und ich zieh' jetzt den Kopf ein:
    Seine Fragen sind nicht wirklich beantwortet.
    Da hat sich einer Gedanken gemacht, hat sich vorinformiert, hat die Statik rechnen lassen, hat einen Zimmermeister zur Hand, arbeitet also mit Fachleuten und will lediglich die 2 Fragen beantwortet haben ...
    1. Kenne mich mit der Thüringischen LBOAbk. nicht aus, würde aber aus dem Bauch heraus und im Vergleich mit anderen LBO sagen: Sie brauchen eine Baugenehmigung! Sonst: siehe Dühlmeyer'schen Beitrag
    2. Siehe 1. ; würde hier aber sagen genehmigungsfrei.
    Viel Erfolg!
  11. Hat sich

    überschnitten  -  also ein Vermesser war auch schon da! Dann wird eh alles gut ;-)) ) )
  12. Na endlich die 2.

    @Fragesteller: Na endlich liegen ein paar Fakten auf dem Tisch, der Ihre Situation klarer darstellt. Statiker ist bezahlt, es geht um 85 m² und Architekten die dafür 11 T€ haben wollen. Darüber kann man diskutieren. Ihre ersten Äußerungen hätte man auch ganz anders verstehen könne (und einige haben das auch). Trotzdem: die Umnutzung ist ein heikles Thema. Gehen Sie da nicht zu blauäugig ran.
    @Archis: ich als Laie kann es nicht beurteilen. Ist der genannte Betrag evtl. angemessen? Als Laie würde ich ihn auch erstmal für sehr hoch halten, wenn Ausschreibung, Bauüberwachung etc. gar nicht beauftragt sind ...
  13. @ Christian + Fragesteller ...

    11 T€ klingt viel.
    Aber da stand was von Architekten und Bauplanern (-betreuern) = Plural.
    Wenn die alle zu selben Ergebnis kommen (und sich nicht kennen ;-)), muss das einen Grund haben. Fragt sich laos, was die Honorargrundlage war?
    @ Herr Klaus:
    Soll man jetzt gute Architekt's als einfallslos bezeichnen. Ich hoffe nicht! ;-))
  14. § 35 Baugesetzbuch

    Hallo Herr JayJayS,
    mit § 35 war nicht die Bauordnung Ihres Bundeslandes gemeint. Meister Raabe hat sich da vertippt! Es war das Baugesetzbuch gemeint. Deshalb sollten Sie einen Fachmann ran lassen. Wenn Sie nämlich im Außenbereich liegen, dann brauchen Sie keinen Vermesser, keinen Planer und keine §§ mehr lesen, sondern einen anerkannten Landwirtschaftlichen Betrieb um privilegiert zu sein.
    Sie wollten Antworten, und die fallen als anders aus wie man gerne hätte.
    Gruß aus Baden
  15. Es geht nur um das Genehmigungsverfahren!

    Ich sehe das genauso wie Herr Sicke und Herr Malige.
    Es ist schon einiges passiert:
    Bestandsvermessung, Statische Überprüfung des Vorhabens, Erschließung.
    ES geht NUR UM DIE Antragstellung!
    Da ich nach 10 (!) Wochen und einer letzten Fristsetzung endlich die Bestandspläne und Statikprüfung erhalten habe und nun für die Baugenehmigungsunterlagenerstellung noch 11 T€ bezahlen soll, habe ich mich entschiedenn mich von diesem Architekten zu trennen. Der erste Eindruck ist halt nicht immer der beste. Das macht auch kein professionelles Auftreten mehr wett.
    Sicher werden die Honorare auf Basis der zu erwartenden Baukosten berechnet, die Schätzung der Baukosten sind jedoch weit überzogen! Damit kann ich mir ein schlüsselfertiges Fertighaus bauen lassen, aber keins aus Polen!
    Die Arbeiten werden sofern nicht selbst zu erbringen, von Fachbetrieben durchgeführt (Zimmermann, Heizungsbauer, Elektriker) die ICH mir jedoch aussuchen möchte. Auch in der Einrichtung will ich mich jetzt noch nicht endgültig festlegen. Das ergibt sich dann, abgesehen von solchen Sachen wie Schornstein, Wohnungstür, Treppe ins DGAbk..
    Ich werde morgen einem befreundeten Architekten meines Schwiegervaters mal mein Projekt vorstellen und seine Meinung anhören. Da dieser sich mittlerweile zur Ruhe gesetzt hat, ist das wirtschaftliche Interesse nicht mehr im Vordergrund. Mal sehen was dabei rauskommt.
    MfG
    JayJayS
  16. Zu § 35 BauGB

    Das Gebäude befindet sich in zentraler Ortslage. Für mich als Laien würde hier der Abs. 4.4 des § 35 BauGB greifen. Andere kommen sicher auch noch in Frage, dieser liegt dem jedoch am nächsten.
    MfG
    JayJayS
  17. was jetzt? § 34 oder § 35 BauGB

    Hallo,
    zentrale Ortslage im Außenbereich gibt es nicht. Steht das Ding allein auf weiter Flur und Sie sind kein Landwirt, dann haben Sie ein Problem!
    Gruß aus Baden
  18. Was ist eigentlich so schwer?

    Es ist ein ehemaliger Gutshof inmitten einer Ortschaft ziemlich Zentral gelegen! Der Hof besteht aus 3 Stallungen und einem Wirtschaftsgebäude im Rechteck angeordnet. Man könnte es auch 4-Seiten Hof nennen. Ein Stall mit Heuboden soll im OGAbk. als Wohnbereich ausgebaut werden. Die Stall besteht im Untergeschoss aus ca. 70 cm starken Natursteinmauerwerk mit Betondecke.
    Was ist daran nicht verständlich?
  19. Warum ist eigentlich so schwer, alle gleich am Anfang zu sagen? ;-)

    schon wieder Infos, die erst jetzt kommen. Auch das in der Ausgangsfrage hätte einige Verwirrung erspart. SIE kennen den Hof, die Experten hier nicht. Und in 99 % der Fälle liegen solche Höfe eben NICHT mitten im Ort, sondern draußen im Außenbereich. Zu allem Überfluss haben sie sich dann doch wieder auf § 35BauGB (Bauen im Außenbereich) bezogen und die Verwirrung weiter angeheizt. Das ist daran so kompliziert ;-)
  20. Jetzt ist nichts mehr schwer!

    Hallo,
    jetzt ist fast alles klar. Außer wenn sie die Abstandsflächen nicht mehr einhalten können.
    Gruß aus Baden
  21. §§ selbst lesen

    >Ohne jemand zu nahe zu treten oder seine Bemühungen hier abzuwerten. Unter Expertenhilfe verstehe ich aber nicht die
    Aufzählung von §§ sondern sachliche Antworten. Die LBOAbk. lesen
    kann ich selbst.
    >
    > Die Nutzungsänderung des Gebäudes muss dann gemeldet werden -
    klar. Muss das vor dem Baubeginn geschehen, oder reicht es unmittelbar vor Fertigstellung?
    >
    Bitte vielleicht doch auch einmal Abs. 2 des § 63 lesen.
  22. Noch mehr Infos!

    @all
    Wer mehr Infos möchte kann diese doch genau erfragen und nicht irgendwelche Brocken hinwerfen.
    @Bauer Erich
    § 63 Abs. 2 LBOAbk. oder BauGB?

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