Willkür der Gemeinde bei Bebauungsplanänderung
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Willkür der Gemeinde bei Bebauungsplanänderung

Hallo Forum,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, und begeistert, vielleicht endlich Antworten, auf meine Fragen zu erhalten.
Folgender Fall:
Meine Mutter besitzt eine Wiese, die als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan deklariert ist.
Nun wollte die Gemeinde (Bayern bei München) vor ca. 10 Jahren ihr das Grundstück, für einen nicht akzeptablen Preis abkaufen. Das lehnte sie mit dem Hinweis, das sie gerne für etwas mehr verkaufen würde ab.
Nun gut, nun mer sind wie gesagt etwa 10 Jahre vergangen, und meine Mutter war immer wieder mal beim Bürgermeister, um nachzufragen, ob es den nicht Bauland werden könne, da sie gerne bauen würde, und Ihr Sohn (ich) auch.
Sie wurde immer wieder abgespeist, dass das wohl noch dauern würde, und sie brauche auch nicht dauernd nachzufragen.
Meine Frage lautet folgendermaßen:
Was kann ich machen, um diesen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen?
Wo Stelle ich offiziell einen Antrag? Bürgermeister, oder woanders?
Wie gehe ich dabei vor?
Gibt es irgendwelche Tricks, um die Gemeinde gütlich zu stimmen?
Langsam bin nämlich sogar ich deprimiert, da ich diese Willkür nicht verstehen kann ...
Mit Dank für die Antworten
Herbert
  • Name:
  • Herbert B.
  1. Willkür?

    Ich habe das jetzt mehrmals gelesen, allein ich vermag irgendwie keine Willkür zu erkennen.
    Die wollen einfach net machen was Sie wollen, na so eine Willkür *g
    Btw. was eigentlich nun? Zuerst wollen se für "etwas mehr" verkaufen und nun bauen ... hm
  2. Hallo, danke für die Antwort. Mit Willkür meinte ...

    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Mit Willkür meinte ich, das die Gemeinde sagt, neee, du nicht, der Huber Bauer schon, und der Sepp vom Schützenverein, das wir Bauland, aber bei Ihnen, neeeeee.
    Vor 10 Jahren wollte sie an die Gemeinde verkaufen, doch nicht zu dem Preis, den die Gemeinde zahlen wollte.
    Nun, nach 10 Jahren, würde ich, gerne mal was drauf bauen, oder aber verkaufen. Doch das ist ja undiskutabel, wenn es kein Bauland ist.
    Und darum die Fragen, ob es reicht, beim Bürgermeister nachzufragen? Oder muss man etwas offiziell bei einer Gemeinderatsitzung machen? Ich habe da echt keine Ahnung, und bin schon fast der Meinung, das bei dieser Gemeinde sprich Bürgermeister der "Nasenfaktor" eine große Rolle spielt!
    MfG
    Herbert. B
  3. Bebauungsplan

    Hallo Herbert B,
    um etwas Schwung in die Sache zu bekommen, würde ich Ihnen folgendes vorschlagen. Architekten suchen  -  kleinen Bebauungsplan anfertigen  -  Skizzenmäßig  -  dann zur Gemeinde und
    zum Landratsamt. Meist kommen die Gemeindeoberhäupter dann schon in die Gänge, wenn die Sache schon etwas Gestalt annimmt.
    Steuerberater nicht vergessen. Umwandlung von Landwirtschaft in Bauland  -  Herr Eichel möchte auch noch was haben.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Politik

    Foto von Martin G. Halbinger

    Bauerwartungsland gibt es baurechtlich nicht. Oft ist es nur Wunschdenken, um für die "saure Wiese" einen höheren Preis verlangen zu können ...
    Theoretisch sind alle Felder, Wälder und Wiesen Bauerwartungsland, jede Gemeinde könnte irgend wann mal auf die Idee kommen, dort ein Baugebiet ausweisen zu wollen ...
    Die Gemeinde hat für ihr Gebiet die Planungshoheit, d.h. sie kann grundsätzlich Bebauungspläne aufstellen wann und wo sie will.
    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
    Hier können Sie nur auf der politischen Schiene arbeiten (mit Gemeinderäten reden, z.T. Druck ausüben über Presse, Öffentlichkeit usw.)
    Wenn Sie einen Antrag stellen, wird darüber entschieden. Wenn die Gemeinde jetzt noch keinen Bebauungsplan für Ihr Gebiet aufstellen will, wird Sie Ihren Antrag also ablehnen. Dagegen können Sie auch nicht klagen ...
  5. Das habe ich befürchtet

    Hallo, und danke für die Antworten ... aber eine Frage, wurde mir leider nicht beantwortet.
    An wenn, wende ich mich, wenn ich eine Änderung des Bebauungsplanes erreichen möchte?
    Mache ich eine persönliche Anfrage beim Bürgermeister  -  (so hat es meine Mutter bisher immer gehandhabt), oder schriftlich an den Gemeinderat?
    Ich bin der Meinung, das durch den Bürgermeister vielleicht etwas unter den Tisch gekehrt wird!
    Wenn, an den Gemeinderat, wie sieht so ein Schreiben aus, gibt es da ein Formular dafür? Was sollte so ein Schreiben enthalten?
    Ich bin echt blutiger Laie, in dieser Richtung, möchte aber auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen  -  in diesem Fall nicht gleich mit einem aufgesetzten Schreiben eines RA kommen ...
    Eine gütliche Einigung, wäre mir am liebsten!
    MfG
    Herbert
  6. Vorgehen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ein Vorschlag:
    Sie reden mit ein paar Gemienderatsmitgliedern (welchen die Ihnen noch am ehesten wohlgesonnen sind) und erläutern Ihnen Ihre Planungen. Erklären Sie eher den öffentlichen Nutzen (haben Sie etwas Phantasie) als nur die eigenen (finanziellen) Interessen.
    Je nachdem wieviel Zustimmung Sie erhalten, können Die Gemeinderäte für Sie den Antrag stellen oder Sie machen eine schriftliche Anfrage " ... ob für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Chancen gesehen werden" o.ä. an die Gemeindeverwaltung.
    Parallel können Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen, wie viele / welche "Zuckerl" Sie der Gemeinde dafür anbieten.
    Wie gesagt, Rechtsanspruch besteht keiner ...
  7. Machen Sie doch einfach so ...

    wie es die Vorredner schon aufgezeigt haben.
    Formulieren Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Gemeinde xy über Bürgermeister zz und tragen diese in sein Büro.
    Neben dem persönlichen Gespräch erhalten Sie dann nach geraumer Zeit auch eine schriftliche Antwort, oder können nachfragen wo diese bleibt.
  8. Betriebsvermögen?

    Hallo Herbert,
    bevor Sie irgendwas anleiern, sollten Sie als allererstes mal abklären, was oben schon angedeutet wurde  -  ist die Wiese landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Im ersteren Fall muss sie nämlich u.U. steuerpflichtig aus dem BVAbk. entnommen werden, und wenn Sie das erst tun, wenn Sie selbst schon etwas angeleiert haben, dann _kann_ das teuer werden. Soweit also ein landwirtschaftlicher Betrieb im Spiel ist  -  zuerst zur Buchstelle!
    Susanne
  9. Kosten

    Hallo,
    nein ist vor ewigen Zeiten mal an meine Mama vererbt worden.
    Es ist kein Landwirtschaftlicher Betriéb. Es ist Privatvermögen.
    Ich mach den Zirkus jetzt schon sehr lange mit, und irgendwie dreht sich meine Mutter auf der Stelle. Nun ist sie auch nicht wohlhabend, und dort liegt dieses Grundstück brach. Sowas macht mich, auch ein wenig wütend ...
    Herbert
  10. wo kein Bebauungsplan ist

    kann auch keiner geändert werden.
    sie sollten sich an einen Architekten wenden, der ihnen die Sache mal erklärt. zur Bauleitplanung:
    wie Herr Halbinger schon geschrieben hat, hat die Gemeinde Planungshoheit, d.h. die Gemeinde beschließt, wo und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. der Bebauungsplan (Bebauungsplan) geht in der Regel aus dem Flächennutzungsplan (f-Plan. hervor. offenbar existiert ihrer Gemeinde dieser f-Plan. zu klären wäre zunächst, wie ihre Fläche in diesem f-Plan.ausgewiesen ist. "Bauerwartungsland" gibt es nicht. entweder ist eine Bebauung im f-Plan.vorgesehen oder eben nicht. wenn die Fläche in der Gemeinde für neue Wohnbebauung günstig liegt, könnte man diese ins Gespräch bringen. wie oben schon geschrieben, wäre hier ein Lageplan mit der geplanten Bebauung sinnvoll. da sie schreiben, dass sie Fläche schon "deklariert" ist, würde ich zunächst einmal klären lassen, ob eine Bebauung im Zuge des § 34 BauGB in frage kommt. das vorgehen ist also wie folgt: guten Architekten einschalten und dann evtl. unter mithilfe eines anwaltes für Baurecht das weitere vorgehen abklären.

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