Baukörper soll sich nicht in die typische Bebauung einfügen 21.07.05 Ich habe vor kurzer Zeit einen Bauantrag eingereicht, der abgelehnt wurde, weil sich der Baukörper angeblich nicht in die typische nähere Umgebung einfügt, da der Baukörper 21m lang ist. (§34 BauGB) Der Baukörper sollte im Ortsinnenbereich errichtet werden. Im Ort gibt es kein Bebauungsplan und deshalb auch sehr viele unterschiedlich große und auch im Aussehen sehr verschiedene Baukörper die innerhalb von zehn Jahren errichtet wurden. Es ist kaum oder gar kein einheitliches Ortsbild zu erkennen. In der gleichen Straße befindet sich ein 40m langer Baukörper, der vom Baugrundstück sichtbar ist aber der einer Siedlung angehört und deshalb nichts damit zu tun haben soll. Neben dem Baugrundstück befindet sich ein kleiner Park der an vier große dreigeschossigen Sozialbaublöcke endet. Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf den Ausdruck " nähere Umgebung". Wie kann man diese eingrenzen? Ist damit die im Sichtfeld liegende Bebauung gemeint oder gibt es da einen bestimmten Radius? Name: D.S.
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