landwirtschaftlicher Hof, Bestandsschutz 13.09.05 Wenn der Landwirt den Hof endgültig aufgegeben hat aber noch weiter auf dem Hof lebt, hat der Hof dann seine Nutzung als ganzes aufgegeben? Oder sind Teile wie Scheunen in der Nutzung nach einer gewissen Zeit untergegangen ? Oder bleibt der Hof in seiner Nutzung zunächst bestehen, meinetwegen bis zum Tod des Landwirts oder dessen Kinder. Ich frage das weil ich gerne wissen möchte, wann die 7 Jahres Frist beginnt zu laufen. Land NRW. Ich denke man rechnet ja auch für den Untergang der Nutzung bis 3 Jahre, oder? Vielen Dank schon mal. Weiterführende Links: - http://mitglied.lycos.de/ton10/id19_m.htm Name: J. Richardt
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