Änderung bestehender Bebauungspläne 16.09.05 Niedersachsen / Stadt Lüneburg Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit Dez. 2004 in einem Neubaugebiet im Stadtgebiet Lüneburg. Das Gebiet hat einen Bebauungsplan, der in direkter Zusammenarbeit mit dem jetzigen Erschließungsträger / Bauträger aufgestellt worden ist. Ein Teil ist Gewerbe (ca. 25 % der Fläche) der Rest ist Wohngebiet. Im Bebauungsplan sind bestimmte Bereiche für festgesetzte Bebauungsarten ausgewiesen. Bereich 1 = Einzelhäuser, Bereich 2 = Doppelhäuser, Breich 3 = Reihenhäuser. Die Bereiche 1 und 3 sind praktisch vollständig bebaut und bewohnt. Nur der Bereich 2 für die Doppelhäuser ist noch leer. Der Bauträger hat die Werbung für die Doppelhäuser eingestellt und wirbt nur noch für Reihenhäuser, die aber alle bereits verkauft sind. Nun habe ich durch Nachfrage beim Bauamt erfahren, dass der Bauträger beim Golfspielen mit dem Bürgermeister die Änderung des Bebauungsplanes im Sinne seiner persönlichen, wirtschaftlichen Interessen erwirkt hat. Das gesamte verbleibende Gebiet soll mit Reihenhäusern bebaut werden - die Mischgebietseigenschaft würde verlohren gehen. Der Bauausschuss der Stadt Lüneburg wird am 26.09.2005 in nicht öffentlicher Sitzung die Änderung beschließen. Eine Beteiligung / Befragung der Anwohner hat nicht stattgefunden. Meine Frage: Kann die Stadt Lüneburg, ohne Zustimmung der Anwohner, den Bebauungsplan ändern? Die Änderung geht voll zu Lasten der jetzigen Anwohner. Es ist bei einer derartigen Veränderung mit einer Wertminderung der bestehenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Anzahl der Bewohner würde sich erhöhen, die Verkehrsmenge natürlich auch. Einziger Gewinner - der Bauträger, der die bisherigen Häuser mit dem Hinweis auf die sozial ausgewogene Struktur des Bebauungsgebietes verkauft hat. Mit freundlichem Gruß Gunnar Lade Name: Gunnar Lade
Kennwort
Sollten Sie einen neuen Beitrag erzeugen wollen und noch kein Kennwort haben,so müssen Sie sich zuerst registrieren lassen.