Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplanes 23.10.05 Hallo, kann mir hier jemand etwas zur Rechtsverbindlichkeit eines FNPs sagen? Ich finde in der Suche widersprüchliche Aussagen. Zum einen heisst es, dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lasse, er stelle lediglich eine "Absichtserklärung" dar. Auf der anderen Seite wird gesagt, das ich mir eine Bebauung von ausgewiesenem Gartenland abschminken könne. Wie schauts denn nun aus? Unser Grundstück ist im FNP als Gartenland ausgewiesen, allerdings sind alle anderen Grundstücke in unserem Block als Wohngebiet ausgewiesen und bebaut. es gibt keinen Bebauungsplan. Ich war letzte Woche beim Bauamt um dort nachzufragen. Da wurde mir die Zuordnung unseres Grundstsücks als Gartenland genannt und damit meine weiteren Fragen zur Bebauung abgetan. Für mich scheint es, als ob bei Erstellung des FNP willkürlich unser Grundstück ausgeguckt wurde, um es als einziges unbebautes Grundstück im Block auch unbebaut zu lassen, damit eine zu hohe Verdichtung des Bereiches vermieden wird. Dummerweise habe ich vergessen nachzufragen, wann der FNP erstellt wurde bzw. wir haben die Änderung nicht mitbekommen. Verbietet der FNP nun eine Bebauung oder hätte ich bei einem Widerspruch gegen eine abgelehnte Voranfrage eine Chance, doch noch bauen zu dürfen? Name: Karin Schöck
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