Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3022-2: Feuerwiderstandsklasse F30/B gem. DIN 4102

Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. Vielen Dank 06.11.05
    Hallo! Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge.
    Wie sie schon deutlich machten, kann das Thema "Brandschutz" sehr unterschiedlich bewertet werden.
    Einerseits ein Brandschutz der den geltenden Vorschriften entspricht und vermutlich auch einem Mindestmaß an Sicherheit genüge leistet. Ich wohne in NRW und soweit ich mich bis jetzt übers Internet informieren konnte, gibt es dort für freistehende Gebäude keine besonderen Vorgaben.
    Andererseits die gefühlte Sicherheit. Und da muss wohl jeder selbst entscheiden.
    Aus Ihren ratschlägen ergibt sich für mich folgende Vorgehensweise: Zunächst werde ich mich beim hiesigen Bauamt nach den geltenden Brandschutz-Vorschriften erkundigen. Anschließend lasse ich mir von der Hausfirma erklären, welcher Brandschutz zur Zeit gewährleistet wird und was genau bei der Aufwertung zu F30-B geleistet wird. Und danach werde ich mich entscheiden.
    Schließlich werde ich für jeden Raum einen Rauchmelder kaufen (hatte ich eh vor).
    Leider hat Siftung Warentest die Geräte 2002 zum letzten Mal getestet. Dabei haben "Ei Home" und "REV" gut abgeschnitten. Falls ein Elektro-Experte mitliest würde mich interessieren, ob das immer noch so zutrifft. Ansonsten verlasse ich mich auf den Test.
    Vielen Dank noch einmal für die Hilfe und ich wünsche alle einen guten Wochenstart.
    Gruß, Susanne

  2. der Feuertod 06.11.05
    ist recht selten. Wie schon geschrieben ist der Rauch tödlich.
    Rauchmelder im EFH sind da ein guter "Menschenretter".
    Gruß Manni
    Name: Herr Man-272-Pfa  

  3. Sortieren... der Brandschutzangaben 07.11.05
    Nachdem der Fragesteller erstmal auf dem richtigen Weg ist, versuche Ich mal die Fakten für Mitlesende usw. etwas zu sortieren.
    .
    Brandschutzklassen usw:
    A1 - B2 bzw. (B3) sind Klassifizierungen für verschiedene Materialien: A= nicht brennbar, B=Brennbar wobei 1=schwer entflammbar ist 2=normal und 3=leicht entflammbar darstellt Baustoffe der Klasse B3 sind normalerweise nicht zulässig.
    .
    F0 - bis F90 (und höher) sind Feuerwiderstandsklassen bestimmter Konstruktionen (meißt mehrere Schichten) bzw. Bauteile (z. B. Wand, Decke, Dach usw.)
    Diese Konstruktionen müssen mindestens die angegebene Zeit einen Normbrand (der o.g. Vergleich mit dem Flammenwerfer ist gar nicht so falsch...) standhalten und danach immer noch standsicher sein. (nur geringe Temperaturänderung auf der anderen Wandoberfläche, Rauchdicht, usw).
    Die meißten F0-Konstruktionen sind keine "begehbaren Brennholzstapel". Sie erfüllen nur nicht alle Anforderungen für eine höhere Klassifizierung.
    Viele Holzkonstruktionen erfüllen relativ problemlos F30 (z. T. auch mehr) ohne eine zusätzliche Verkleidung.
    .
    Welche Bauweise (insbes im EFH-Bereich) frandschutztechnisch die sinnvollste ist, bleibt hauptsächlich Glaubenssache. Mit den meißten Bauweisen lassen sich (mit unterschiedlichem Aufwand) die rel. geringen gesetzlichen Anforderugen deutlich übertreffen.
    .
    Das Gebäude ist aber nur ein Teil des Brandschutzes:
    Beispiele:
    - Massivholzmöbel verbrennen langsamer und ungiftiger als Kunststoff oder Preßspan.
    - Herumliegender Müll (Messies...), manche Dekoartikel, Stoffe mit hohen Kunststoffanteil (Tischdecken, Vorhänge...) usw. brennen wie Zunder.
    - Unsachgemäs angeschlossene oder veraltete Elektrik wie auch noch glimmende Zigaretten u.v.m. verursachen gerne mal einen Brand.
    - Einbruchschutz gut und schön... Ein schmiedeeisenes Gitter (wie auch div andere Maßnahmen vor dem Fenster verhindern sowohl die Flucht nach draußen als auch den sog. Löschangriff.
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de
 

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