Bauen auf Wiesenfläche / Austragshaus / Betriebsleiterwohnhaus?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen auf Wiesenfläche / Austragshaus / Betriebsleiterwohnhaus?

Hallo!
Ich wohne mit meinen Eltern und meinen 2 jüngeren Geschwistern auf einem kleinen Bauernhof in Niederbayern. Gesamtgrund ca. 10 HaAbk., meine Eltern betreiben den Hof (noch) als Vollerwerbslandwirte. Unser Hof liegt inmitten eines kleineren Dorfes mit 2 Höfen, 4 Wohnhäuser und einem Landmaschinen-Handel.
Nun ist es so, dass ich als ältester Sohn gerne ein Wohnhaus auf einer unweit vom Hof entfernten Wiese bauen möchte. Dieses Grundstück ist ca. 150 Meter vom Hof entfernt und würde sich für einen Hausbau (Form, Beschaffenheit) sehr anbieten. Die Wiese liegt noch innerhalb unseres Dorfes/Wohnortes; zentraler Wasseranschluss von Gemeinde vorhanden. Direkt gegenüber dieser Wiese (durch Straße getrennt) befindet sich bereits ein Wohnhaus, das vor ca. 20 Jahren dort gebaut wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich bzw. meine Eltern, auf dieser Wiese bzw. überhaupt in unserem Dorf eine Baugenehmigung zu bekommen? Wäre der Bau eines "Austragshauses" bzw. "Betriebsleiterwohnhauses" möglich? (gibt es zwischen den beiden Bezeichnungen einen Unterschied?).
Eine telefonische Voranfrage beim Landratsamt Landshut hat ergeben, dass das Grundstück warsch. zu weit weg vom Hof entfernt liegt. Zudem ist nicht gewiss ob überhaupt ein Haus genehmigt wird, da 10 ha Grund angeblich zu wenig sein sollen?! Des weiteren darf so ein Austragshaus nicht mehr als 130 m² Wohnfläche haben ...
Kann mir zu diesen Bestimmungen jemand genauere Auskünfte geben, bzw. was gäbe es noch für Möglichkeiten um die Baugenehmigung durchzubekommen?
Ich frage mich z.B. auch, wie das Wohnhaus gegenüber unserer Wiese vor ca. 20 Jahren die Baugenehmigung bekommen hat?!? Vitamin B?
Zudem ist in der Nachbarortschaft auch ein Austragshaus gebaut worden, Hofgröße ca. auch 10 ha aber Bewirtschaftung bereits aufgegeben. Dieses "Austragshaus" ist jedoch 3-stöckig und hat bestimmt mehr als diese 130 m² Wohnfläche ... wie geht sowas?
Danke schon mal für eure Tipps und Antworten, bin leider noch ein ziemlicher Laie was dieses Thema betrifft.
  • Name:
  • Jonny
  1. Schwierig, aber nicht unmöglich

    Foto von Martin G. Halbinger

    Begriffe:
    Austragshaus: Die Eltern ziehen "auf Austrag" in den Neubau, um für den Nachfolger im Hof selbst Platz zu schaffen sind aber gleichzeitig in der Nähe um mithelfen oder später evtl. gepflegt werden zu können.
    Betriebsleiterhaus: Der Nachfolger baut einen Neubau, von dem aus er den Hof bewirtschaftet. Die Eltern bleiben am Hof.
    Da es dem beschreibenen Dorf an "Städtebaulichem Gewicht" fehlen dürfte, gilt das ganze Dorf vermutlich als Außenbereich.
    Es gibt grundsätzlich 2 Richtungen:
    • Der Neubau dient dem landw. Betrieb: Hier ist es u.A. von Betriebsart und -große abhängig, ob eine Betriebsleiterwohnung am Hof betriebsbedingt erforderlich ist. Es wird auch überprüft, ob der Betriebsnachfolger den Betrieb weiterführen kann (z.B. fachlich) bzw. ob ein Weiterführen überhaupt (wirtschaftlich) möglich ist.
    • Im Rahmen der ortsplanerischen Möglichkeiten (nur mit Unterstützung der Gemeinde!)

    Die Gemeinde kann durch planungsrechtliche Satzungen (sog. Ortsabrundungssatzungen oder Außenbereichssatzungen) einzelne oder mehrere Grundstücke bebaubar machen. Dies wäre unabhängig von der Landwirtschaft möglich.
    Was konkret machbar ist, sollte mit Gemeinde, Landratsamt und Fachbehörden vor Ort abgeklärt werden.
    Eine fachliche Unterstützung ist dringend Ratsam.


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