Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3091: Wer gilt als Nachbar

Bauplanung / Baugenehmigung

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Wer gilt als Nachbar 13.12.05
Hallo,
wer kann mir bitte bei der Nachbarbeteiligung weiterhelfen?
Ich möchte in einen Wohngebiet eine Doppelhaushälfte bauen.
Für den Bauantrag benötige ich jetzt nach BayBo die Nachbarunterschriften, welche ich beim Vermessungsamt erhalte.
Aber wer ist jetzt alles Nachbar?
Mein Grundstück liegt direkt mit einer Seite an der Gemeindestrasse. Links und rechts ein Nachbar. Die andere Doppelhaushälfte ein Nachbar.
Doch nun meine eigentliche Frage.
Sind die Grundstücksbesitzer auf der gegenüberliegenden Strassenseite auch Nachbarn nach BayBo?
Oder zählt die Gemeindestrasse als Nachbar?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Michael
Name: Michael Meier  

  1. Nachbarn 13.12.05
    Nachbarn sind alle Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke. Auch wenn die gemeinsame Grenze nur in einem (Eck-)Punkt besteht.
    Öffentliche Straßen und öffentliche Grünflächen gelten nicht als Nachbarn. Wenn die Abstandsflächen über die Straßenmitte reichen sind i.d.R. auch die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer zu beteiligen.
    Bei schmalen Grundstücksstreifen (ca. kleiner 5m) kann auch der nächste als Nachbar zu beteiligen sein.
    Der Erbbauberechtigte tritt anstelle des Grundeigners, bei Eigentümergemeinschaften reicht die Beteiligung der Hausverwaltung, die Unterschrift gilt jedoch hier i.d.R. nur als Kenntnisnahme.
    Bei besonderen Bauten (z. B. Flutlichtanlage) können auch weiter entfernte als Nachbarn beteiligt werden müssen.
    .
    Hoffe, ich hab nichts vergessen.
    .
    P. S. Ich vermute mal, die NachbarUNTERschriften bekommen Sie nicht beim Vermessungsamt...
    Name: Martin Halbinger   E-Mail-Adresse anzeigen   http://www.mh-bau.de

  2. Vielen Dank 13.12.05
    Vielen Dank für Ihre rasche Auskunft.
    Die Namen der Grundstückseigentümer erhalte ich aber beim zuständigen Vermessungsamt (Auszug aus dem Liegenschaftskataster).
    Vielen Dank
    Michael

  3. Genau Michael 13.12.05
    ...und dort erfahren Sie auch, dass eine Gemeindestraße nicht als Nachbar zählen kann ;-)
    .
    mfg
    Name: Ortwin Duddeck  
 

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