Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3302: Was brauch ich fürs Finanzamt bei einer Einliegerwohnung

Bauplanung / Baugenehmigung

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Was brauch ich fürs Finanzamt bei einer Einliegerwohnung 25.04.06
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt.
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Beim Baubeginn war ein reines Einfamilienhaus geplant.
Während des Baus hat es sich ergeben dass einige Kellerräume so geändert wurden dass sich eine Einliegerwohnung ergibt.
Diese ist zur Vermietung gedacht.
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Um nun auch steuerlich die Einliegerwohnung geltend machen zu können scheiden sich etwas die Geister.
Die einen sagen, es reicht aus die Wohnflächenberechnung des Architekten beim Finanzamt vorzulegen und das reicht aus um die Flächenverteilung Hauptwohnung <-> Einliegerwohnung zu ermitteln.
Andere behaupten es ist eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt notwendig die auch anscheinend im Grundbuch eingetragen werden muss.
Warum das eingetragen werden muss ist mir etwas unklar da mir weiterhin beide Wohneinheiten gehören aber okay.
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Vielleicht kann jemand hier aus dem Forum etwas Licht ins Dunkel bringen was wir tun müssen damit das Finanzamt die Sache anerkennt.
.
Achso...Bundesland BW.
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Vielen Dank
Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  1. Abgeschlossenheitsbescheinigungen 25.04.06
    nach dem WEG Gesetz werden benötigt, wenn getrenntes Wohneigentum gebildet werden soll. z.B. wegen Verkauf. Dann wird natürlich auch ins Grundbuch eingetragen. Baurechtlich ist in Ihrem Fall zu klären, ob die im KG vorgesehene Einliegerwohnung die Anforderungen erfüllt, die die LBO Ihres Bundeslandes an Wohnungen stellt. Dazu berät Sie Ihr Architekt.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  2. Das ist bereits geschehen 25.04.06
    Sehr geehrter Herr Peters,
    vielen Dank für diese schnelle Antwort.
    .
    Dass die im KG entstandene Wohneinheit tatsächlich die in BW geltenden Anforderungen an eine Einliegerwohnugn erfüllt ist geklärt und bestätigt vom Architekten.
    Entsprechende Baugesuchsunterlagen liegen auch vor.
    .
    Es ist nur so, dass bei Baubeginn ein EFh geplant und vom Baugesuch her eingereicht war.
    Wir bauen im Kenntnisgabeverfahren.
    .
    Nun liegen uns die geänderten Baugesuchsunterlagen vor.
    .
    Und nun ist eben die Frage was wir tun müssen um die Einliegerwohnung steuerlich geltend machen zu können.
    .
    Wenn ich Ihre Auführung richtig verstanden habe ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung NICHT notwendig.
    Ist das richtig ?
    .
    Vielen Dank
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  3. da Sie 25.04.06
    nicht verkaufen wollen, muss kein getrenntes Wohneigentum gebildet werden = Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erforderlich.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. Dankeschön 25.04.06
    Hallo Herr Peters,
    danke nochmal.
    Sorry wenn ich nochmals nachfrage, aber wenn ich Sie richitg verstehe, dann muss ich lediglich dem Finanzamt aufgrund der Baugesuchsunterlagen darlegen wie sich die Flächen aufteilen und brauche keine zusätzlichen Unterlagen mehr.
    Ist das korrekt ?
    .
    Gruß aus Stuttgart
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  5. Es könnte Probleme geben 25.04.06
    Wenn Sie im Freistellungsverfahren gebaut haben, könnte diese gravierende Änderung einen Bauantrag erfordern.
    Bis zur Genehmigung haben Sie nun einen Schwarzbau.
    Sie müssen alle Anforderungen des Bauantrages erfüllen.
    Problemlos dürfte es sein wenn der Bebauungsplan die Einliegerwohnung zulässt und Sie alle anderen Kriterien erfüllen.
    Das sind z.B. Parkplätze, Deckenhöhen und Fenstergrößen.
    Sowas klärt man im Planungsstadium und nicht nach der Fertigstellung.
    Gruß
    Name: Herr Klaus  

  6. @ sven 25.04.06
    Was das Finanzamt angeht ist das so. Was das Bauamt angeht siehe Beitrag von H. Klaus.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  7. Sehr geehrter Herr Klaus 25.04.06
    Ich möchte Ihre berechtigten bedenken etwas zerstreuen.
    Als Ingenieur bin ich sehr daran interessiert immer im Rahmen des legalen zu bleiben.
    .
    Wir waren bereits VOR dem Entschluss die Änderungen in Richtung einer ELW mit dem Bauamt in Kontakt und haben die Änderungen mit dem Bauamt abgesprochen.
    Von dort wurde uns grünes Licht gegeben wenn alle baurechtlichen Dinge eingehalten werden.
    Weiterhin wurde uns gesagt wir wollen die Unterlagen einreichen sobald sie fertig sind und dass kein Bauantrag erforderlich ist weil eben an der Außenhülle nichts verändert wurde (so war die Begründung).
    .
    Den etwas forschen Satz "Sowas klärt man im Planungsstadium und nicht nach der Fertigstellung." hätte ich verstanden wenn wir bereits fertig wären.
    Aber das habe ich nirgends behauptet sonder ist eine reine Vermutung.
    Fakt ist vielmehr dass diese Woche das OG fertiggestellt wird.
    Also somit sollte das auch geklärt sein.
    .
    Langer rede kurzer Sinn.
    - Wir reichen die geänderten Baugesuchsunterlagen beim Bauamt zur Völlständigkeit ein damit die letztlich bescheid wissen.
    - Beim Finanzamt leg ich ebenfalls das Baugesuch vor um die Flächenaufteilung darzulegen.
    - es ist keine Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig.
    .
    .
    Gruß
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  8. Hallo Herr Klaus 25.04.06
    Ich möchte Ihre berechtigten bedenken etwas zerstreuen.
    Als Ingenieur bin ich sehr daran interessiert immer im Rahmen des legalen zu bleiben.
    .
    Wir waren bereits VOR dem Entschluss die Änderungen in Richtung einer ELW mit dem Bauamt in Kontakt und haben die Änderungen mit dem Bauamt abgesprochen.
    Von dort wurde uns grünes Licht gegeben wenn alle baurechtlichen Dinge eingehalten werden.
    Weiterhin wurde uns gesagt wir wollen die Unterlagen einreichen sobald sie fertig sind und dass kein Bauantrag erforderlich ist weil eben an der Außenhülle nichts verändert wurde (so war die Begründung).
    .
    Den etwas forschen Satz "Sowas klärt man im Planungsstadium und nicht nach der Fertigstellung." hätte ich verstanden wenn wir bereits fertig wären.
    Aber das habe ich nirgends behauptet sonder ist eine reine Vermutung.
    Fakt ist vielmehr dass diese Woche das OG fertiggestellt wird.
    Also somit sollte das auch geklärt sein.
    .
    Langer rede kurzer Sinn.
    - Wir reichen die geänderten Baugesuchsunterlagen beim Bauamt zur Völlständigkeit ein damit die letztlich bescheid wissen.
    - Beim Finanzamt leg ich ebenfalls das Baugesuch vor um die Flächenaufteilung darzulegen.
    - es ist keine Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig.
    .
    .
    Gruß
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  9. abgesprochen??? 25.04.06
    Ich hoffe für Sie das "grüne Licht" ist was schriftliches sonst gibt es doch noch die rote Karte.
    Gruß
    Name: Herr Klaus  

  10. Hallo Herr Klaus, 25.04.06
    Weshalb sollte es denn die rote Karte geben ?
    Also das ist mir gänzlich unklar.
    .
    Wenn ich weder gegen LBO noch gegen Bebauungsplan verstoße ist doch die Sache gegessen.
    Stichwort "Kenntnisgabeverfahren".
    Es gibt weder Bauantrag noch Baugenehmigung bei diesem Vorgang.
    Und das ist aber auch richtig so.
    .
    Darf ich fragen weshalb hier sehr häufig diese Schwarzmalerei mit Begriffen wie "Schwarzbau", "Rote Karte" und sonstiges betrieben wird ?
    Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht weshalb.
    .
    Gruß
    Name: Sven Tejcka   E-Mail-Adresse anzeigen  

  11. Immer mit der Ruhe, 25.04.06
    kein Grund für Streß. Bauämter bestehen meist aus mehreren Mitarbeitern, die Menschen sind, also Fehler machen. Sich auf mündliche Zusagen zu verlassen (noch dazu in der allgemeinen Form 'wenn alles in Ordnung ist, gibt's die Genehmigung') ist da etwas optimistisch bzw. fahrlässig. 'Schwarzbau' beschreibt nur, wie das Ganze heißt, wenn Bauamtler B weitere Vorschriften heranzieht, zu einer anderen Meinung kommt als Bauamtler A und dieser dann seinen 'kleinen Irrtum' bemerkt. Kann alles vorkommen; auch wenn 'Schwarzbau' für Sie zu drastisch klingen mag, es wäre einer.
    Gruß + viel Glück
    Volker
    Name: Petra und Volker Leue-Bahns   E-Mail-Adresse anzeigen  

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