Grundstück  -  hilft der Architekt bei der Suche?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Grundstück  -  hilft der Architekt bei der Suche?

Hallo zusammen,
wir planen den Neubau eines Einfamilienhaus. Wir würden das gerne mit einem Architekten zusammen machen. Ist es sinnvoll bzw. möglich den Architekten mit in die Grundstückssuche einzubeziehen? Ich denke, dass der Fachmann ein "Auge" dafür hat ob das Haus zum Grundstück passt.
  • Name:
  • I. Kubitza
  1. warum nicht!?!

    Nun kann der Architekt natürlich nicht a la Makler Grundstücke vermitteln, aber sicher ist es nicht verkehrt bei der Beurteilung eines Grundstückes den Architekt hinzuzuziehen. Da merkt man auch schon im Vorfeld, ob die Chemie stimmt.
    Kann natürlich sein, dass der Architekt bei der  -  kostenfreien  -  Besichtigung des 10-ten Grundstückes evtl. unter Terminschwierigkeiten leiden wird ;-)
    Also bitte nicht überbeanspruchen, sondern den Planer anmgemessen mit einbeziehen.
    Nächtliche Grüße
    Thomas
  2. Aber natürlich!

    Hallo I. Kubitza,
    die Erfahrung zeigt, dass ein gemeinsamer Grundstücksbesuch vor bösen Überraschungen bewahren kann. Konkretes Beispiel: Der Bauherr bekommt eine Grundstücksempfehlung vom Sportkollegen und ist nach eigener Besichtigung ganz angetan. Lage, Preis  -  wann kann es losgehen? Dann hat er bei uns angefragt, ob wir Ihn beraten können. Selbstverständlich. Also hin, ansehen, Nachfrage beim Bauamt und dann der Hammer: das Grundstück grenzt an ein Waldgebiet, das Haus muss 30 m Abstand halten (mit Dispens 20 m möglich) Kaminzug gar nicht möglich (Abstand auf diesem Grundstück nicht einzuhalten) und an Gartenhäuschen o.ä. ist gar nicht zu denken. Weitere Recherchen ergeben eine Entwässerungsleitung vom Nachbarn, welche die eigene Entwässerung erherblich stören würde. Ein Gespräch beim Makler sollte Klarheit bringen  -  dort wurde aber weiterhin alles verschwiegen und beim Eröffnen unserer Erkenntnisse war Stille!
    Fazit: Architekten können sinnvoll und effizient beraten  -  Makler können für die Blümchenversprechen nicht herangezogen werden und verdienen dafür sehr gut (bezüglich Verantwortung / Ertrag  -  meine Meinung und ich werde auf weitere Beiträge zu diesem Thema gar nicht erst reagieren). Architekten können im Vorwege auch die Bebaubarkeit (Ausrichtung, Gestaltungssatzung + Bebauungsplan-Vorgaben in Bezug auf die Bauherrenwünsche abgleichen). Man sollte eine Beratungsgebühr im Vorwege vereinbaren  -  das Geld ist sinnvoll investiert.
    Gruß
    Heiko Nielson
  3. Idee gut

    Hallo,
    ich finde die Idee gut, aber die Überlegung "Ich denke, dass der Fachmann ein "Auge" dafür hat ob das Haus zum Grundstück passt. " ist nicht richtig.
    Man sucht sich nicht ein Grundstück für DAS Haus aus, das man bauen will. Zuerst ist das Grundstück und dann erst das Haus und nicht umgekehrt. Selbst Grundstücke, die landläufig als unbebaubar galten, sind von kreativen Architekten zusammen mit Bauherren, die auch mal um die Ecke denken können bebaut worden. Sicherlich kann ein Architekt beurteilen, welches Grundstück geeigneter ist und mehr Spielraum zulässt, um die Vorstellungen der Bauherrenschaft zu Raumprogramm und Größe des Hauses zu realisieren. Darüber hinaus gibt es aber einige Kriterien, die unabhängig vom Haus gelten, wie Lage, Ausrichtung, Nachbarschaft, Erschließung usw., die die Grundstücksentscheidung mitbestimmen.
    Viele Grüße
  4. @ Thomas Bock

    Hallo Herr Bock,
    ich denke, dass Ihr Ansatz, die Besichtigung kostenfrei durchzuführen auf einen möglichen Auftrag bezogen sein sollte. Wenn aber nach der Besichtigung alles im Sande verläuft, was dann? Man könnte es vielleicht eher so verabreden: Kosten fallen an, da Arbeit investiert wird, kommt es zum Auftrag, fällt die Summe unter den Tisch. Leider kommt es schon bei Entwurfsleistungen zu der Frage: Ab wann kostet ein Architekt Geld. Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen kosten auch  -  dort stellt sich diese Frage erst gar nicht. Wenn solche Angebote gemacht werden, brauchen wir uns nicht zu wundern. Viel Menschen glauben, Architektenleistungen seien anfangs kostenlos. Glauben Sie mir, ich möchte Sie nicht angreifen. Bitte überdenken Sie Ihren Ansatz.
    Mit freundlichem Gruß
    Heiko Nielson
  5. @Heiko Nielson

    Moin!
    Also ... ja und nein.
    Richtig natürlich, dass kostenreie Dienstleistungen eigentlich nicht gehen. Habe aber selber  -  leider  -  schon ganz andere Erfahrungen machen müssen: Bauherrin ließ planen. Grundstücksbesichtigung, Besprechung, Vorentwurf, Kostenschätzung ... der ganze Schamott. Dann: Nö ... doch nicht bauen. Gut, dachte ich mir, dann geht eben eine Rechnung raus und sie zahlt die Leistungen. Falsch gedacht. Und das Beste: Nach anwaltlicher Beratung: Sie hat recht. Das sind Leistungen, die im Rahmen der Akquise anfallen. Da habe ich aber ganz schön dumm geschaut.
    Egal ... natürlich sollten solche Leistungen nicht für lau angeboten werden. Muss man halt vortab klären. Besser wäre sicher die Vorgehensweise, dass man hierfür ein Honorar vereinbart, dass bei weiterer Beauftragung im Gesamthonorar aufgeht. Ist halt auch immer die Frage, ob man sich hier einmal oder zweimal kurz trifft und ob hier wirklich Zeit zu investieren ist.
    Gruß
    Thomas Bock
  6. Genau so

    ... meine ich es.
    Gruß
    Heiko Nielson
  7. Beratungsleistung beim Grundstückskauf

    Hallo zusammen,
    an Kollegen Bock, das gleiche ist mir auch schon passiert.
    Konsequenz daraus  -  Beratungsleistungen werden kurz schriftlich fixiert mit Honorar (Std. od. Pauschal)  -  Unterschrift des Auftraggebers  -  dann wird gedienstleistet, sonst nicht.
    Bis jetzt haben alle unterschrieben.
    Grundstücksbesichtigungen und Beratung machen wir natürlich gerne, wenn es auch honoriert wird.
    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende.
  8. Danke! Sehr hilfreich

    Natürlich soll der Architekt nicht für uns das Grundstück suchen. Schließlich ist es ja unsere Entscheidung wo wir wohnen wollen. Mit "Auge" meinte ich auch, dass z.B. ein für uns erstmal unmögliches Grundstück vom Fachmann dann doch mit einem "Goldstück" bebaut werden kann. Liebe Marion, wir haben schon bestimmte Vorstellungen wie unser Haus mal aussehen könnte (so grob zumindest, da wir dem Architekten sehr viel Freiheit lassen wollen im Rahmens unseres Budgets natürlich). Wenn das Grundstück dann nach Haus "Oberbayern" schreit ist es für uns eben nicht tauglich. Schließlich planen wir den Rest unseres Lebens darin zu verbringen und dann sollte es schon unseren Vorstellungen entsprechen. Ist jetzt vielleicht typisch Laie, aber meine Meinung.
    Jedenfalls haben uns Ihre Antworten sehr geholfen.
  9. Laienantwort

    Stimme zu. Das war eine "Laien"Antwort. Sie müssen kein Experte werden, das bin ich auch nicht, aber wenn Sie meine Antwort verstehen würden wären Sie schon einen Schritt weiter in Ihrer Meinungsbildung.
    Viele Grüße

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