Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3461-1: Grenzbebauung stimmt nicht - Baugenehmigung für Gaubenfenster ?

Bauplanung / Baugenehmigung

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  1. also.. 07.08.06
    Wenn auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen wird, dann veringert sich die Bebaubarkeit. In Hamburg beträgt die Mindestbastandfläche wohl 2,50m. Da Ihr Haus die Abstandfläche mit 1,80m nicht einhält fehlen Ihnen 70cm. Diese müsste der Nachbar per Baulast auf sein Grundstück übernehmen. Ein Haus auf dem Nachbargrundstück müsste im Normalfall auch 2,50m Abstand einhalten, wenn aber die Baulast übernommen wird muss das Haus 2,50m + 0,70m =3,20m Abstand einhalten, so dass zwischen den Häusern genau 5,00m Abstand bleiben. Wenn das Nachbargrundstück also schmal ist und für eine Doppelhaushälfte vorgesehen ist, dann ist die Weigerung des Nachbarn verständlich, eine Baulastübernahme kann man dem Nachbarn nicht zumuten, da die Auswirkungen der Baulast dann doch zu nachteilig sind. Also aktivieren Sie nochmal Ihren Architekten, dass er so plant, dass für die Außenwand und Dachfläche der Bestandschutz gewahrt bleibt, also das Dach an dieser Hausseite von den Abmessungen und Öffnungen unverändert bleibt. Eine anderen Lösung gibt es eigentlich nicht.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Kosten für eine neue Aussenwand 07.08.06
    ich kann unseren Nachbarn auch verstehen. Er will uns ja nicht ärgern....
    Wenn das Haus also ein neues Dach bekommen soll, dann heisst das für uns, dass wir eine neue Aussenwand ziehen müssten. Hat jemand eine Idee, was so etwas kostet bzw könnte es statische Probleme geben ? Die Aussenwand ist ca. 13-15 m lang !
    Gruss
    C. Hegeler-Wolski
    Name: ch@hegeler.de  

  3. Wie jetzt? Neue Außenwand? 07.08.06
    Also ich meinte, dass Sie Ihre Umbauplanungen so ändern, dass sich an der Seite mit dem geringen Grenzabstand keine den Bestandsschutz auflösenden Veränderungen ergeben.
    Oder wollen Sie von Ihrem Haus auf der Länge von 13-15m 70 cm abreißen und eine neue Außenwand hochmauern. Sicherlich würde das der Genehmigungsfähigkeit helfen, aber ob der Aufwand gerechtfertigt ist? Also ungefähre Kosten hierfür wird Ihnen niemand nennen können, da fragen Sie mal Ihren Archi ob er das durchkalkuliert. Nur billig wird es bestimmt nicht und das Wohnhaus zu einer Totalbaustelle.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  4. Neue Aussenwand 07.08.06
    Hallo Herr Lott,
    da haben wir keine Möglichkeiten. Unser Baubeamte hat uns klipp und klar gesagt, dass wir gar nichts am Dach verändern dürfen. Wir dürfen noch nicht mal ein Flachdach draufsetzen. Er meinte nur, reissen sie ab oder bauen sie nach hinten an. Das sieht erstens nicht aus, 2. ist unser Boden/Grundstück recht problematisch - kommt für uns nicht wirklich in Frage. Er war nicht wirklich hilfsbereit, was unser Dach betrifft. (er geht wohl dieses Jahr hoffentlich in Rente !!!)
    Name: ch@hegeler.de  
 

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