Dachflächenfenster bei Grenzbebauung? 18.08.06 Sachverhalt: Es handelt sich um vorhande Bausubstanz im Land Sachsen-Anhalt. Unser Nachbar hat sein Haus an einen neuen Eigentümer verkauft, der jetzt anfängt zu modernisieren.Plötzlich baut er zu unserer Grundstücksseite ein Dachflächenfenster ein, um angeblich nur sein Schlafzimmer zu belichten. Das Haus steht mit seiner Außenwand genau auf der Grundstücksgrenze. Die Traufe des Gebäudes ist außerdem sehr niedrig, liegt etwa bei 2,50 bzw. 2,75 m. Unser Haus ist etwa 7 bis 8 m entfernt und verläuft parallel zur Außenwand des Nachbarn. Müssen wir uns einen derartigen Einschnitt in unsere Privatspäre gefallen lassen? Wir haben erst mal darauf bestanden, dass der Nachbar den Fenstereinbau stoppt und die Öffnung im Dach wieder schließt, was er auch widerwillig und mit etwas Zorn tat. Übrigens hat er uns vorher über sein Vorhaben nicht informiert. Wie können wir uns hier rechtlich absichern. Wir möchten uns mit unserem neuen Nachbarn nicht unnötig streiten. MfG Bettina Name: Bettina
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