Suchefunktion BAU.DE Forum Bauplanung / Baugenehmigung 3492: Dachflächenfenster bei Grenzbebauung?

Bauplanung / Baugenehmigung

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Dachflächenfenster bei Grenzbebauung? 18.08.06
Sachverhalt:
Es handelt sich um vorhande Bausubstanz im Land Sachsen-Anhalt. Unser Nachbar hat sein Haus an einen neuen Eigentümer verkauft, der jetzt anfängt zu modernisieren.Plötzlich baut er zu unserer Grundstücksseite ein Dachflächenfenster ein, um angeblich nur sein Schlafzimmer zu belichten. Das Haus steht mit seiner Außenwand genau auf der Grundstücksgrenze. Die Traufe des Gebäudes ist außerdem sehr niedrig, liegt etwa bei 2,50 bzw. 2,75 m. Unser Haus ist etwa 7 bis 8 m entfernt und verläuft parallel zur Außenwand des Nachbarn. Müssen wir uns einen derartigen Einschnitt in unsere Privatspäre gefallen lassen? Wir haben erst mal darauf bestanden, dass der Nachbar den Fenstereinbau stoppt und die Öffnung im Dach wieder schließt, was er auch widerwillig und mit etwas Zorn tat.
Übrigens hat er uns vorher über sein Vorhaben nicht informiert.
Wie können wir uns hier rechtlich absichern.
Wir möchten uns mit unserem neuen Nachbarn nicht unnötig streiten.
MfG Bettina
Name: Bettina  

  1. Nun ja, eigentlich wäre es nicht so schlimm 18.08.06
    Ihr Haus ist 7-8m entfernt. Stellen Sie sich nun mal vor, dass Nachbargebäude und Ihr Gebäude hielten beide den Mindestgrenzabstand von 3,00m, also 6m zwischen den Gebäuden, ein. Dann könnte keiner etwas gegen Fenster in Dach oder Wand des anderen unternehemen. Ihr Argument wegen "Einschnitt in unsere Privatspäre" relativiert sich dann und erscheint deutlich übertrieben. Es gibt auch Dachfenster mit Ornamentglas, gestatten Sie Ihrem Nachbar so eines einzubauen, dann hat er Licht, kann aber nicht durchgucken.
    Gruß
    Name: Lott Andreas  

  2. Selbstverständlich gibt es 18.08.06
    je nach Bundesland Mindestabstände zur Grenze einzuhalten.
    Name: Frank Knauber  

  3. Das hier 18.08.06
    "um angeblich nur sein Schlafzimmer zu belichten" ist wohl eine Unterstellung."
    .
    Und das hier:"
    Wir möchten uns mit unserem neuen Nachbarn nicht unnötig streiten."
    machen Sie ja schon.
    Maschendrahtzaungeschichte, sonst nix.
    Name: Manfred Peters   E-Mail-Adresse anzeigen  

  4. brandschutzabstand 20.08.06
    ich kenne die sächsische Bauordnung nicht. für bayern gelten aber auch brandschutzabstände für dachflächenfenster. es könnte somit gegen den brandschutz verstoßen, wenn ein grenzständiges haus ein dachflächenfenster einbaut, dass nicht einen mindetabstand zur grenze aufweist.
    abgesehen davon, finde ich nicht, dass dachfenster die privatsphäre verletzen. man muß ja nicht reingucken lassen ;-)
    Name: Jentsch Isa   E-Mail-Adresse anzeigen  
 

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